Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.97
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Wir haben dazu auch eine Anfrage eingebracht. Im März 2020 war die Aussage,
dass die bestehenden Wohngebäude über
den unzureichend rechtlich abgesicherten
Forstweg Saurweinweg an das öffentliche
Straßennetz angebunden sind. Das ist jetzt
jahrzehntelang so praktiziert worden, was
plötzlich nicht mehr der Fall sein soll.
Wir finden es einen Wahnsinn, dass wir dort
zugunsten eines Wohnbaus für irgendwelche InvestorInnenmodelle oder für unleistbare Wohnungen Leute enteignen und Gärten wegnehmen.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Inhalte nach anzunehmen.
StRin Mag.a Schwarzl: Die Grundlage jeder
Bebauung ist das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG). Das ist keine GRÜNE Erfindung, sondern das Gesetz schreibt uns vor,
dass bei der Erlassung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen die geordnete Erschließung vorhanden sein muss.
Daher ist im dortigen Bebauungsplan die
Erika-Cremer-Straße projektiert. Das Projekt wurde über die Jahre redimensioniert
und schonender geplant.
Ich könnte eine Stunde über dieses Projekt
erzählen. Wenn der Antrag heute angenommen wird, bedeutet das, dass wir dort eine
Rückwidmung gegen Entschädigung durchführen müssten. Wahrscheinlich sollten wir
dann auch die Dichte für mögliche Um- und
Zubauten im Bebauungsplan senken.
Daher bitte ich dringend, dem Antrag nicht
zu folgen. Baurechtlich kann aber GR
Mag. Fritz oder GR Mag. Krackl noch viel
mehr darüber ausführen.
Außerdem möchte ich die immer wiederkehrenden Aussagen zurückweisen, dass die
GRÜNEN in dem Bereich etwas erfunden
haben. Der Bebauungs- und der Flächenwidmungsplan reichen weit zurück. Wir sind
jetzt in einer Zeit aktiv, in der eine Behörde
dafür sorgt, dass der Beschluss des Gemeinderates umgesetzt wird. Das betrifft
alle, die dort noch bauen wollen oder bereits
gebaut haben. Die Sache wird mit den zahlreichen Verfahren noch länger dauern.
Entweder bauen wir eine Straße oder wir
nehmen eine Rückwidmung vor.
GR-Sitzung 15.07.2021
GR Mag. Fritz: StRin Mag.a Schwarzl hat
die Dimension bereits angesprochen. In
dem Bereich besteht schon seit sehr langer
Zeit Bauland, in welchem durch Straßenfluchtlinien die jetzige Erika-Cremer-Straße
definiert ist. Alle, die sich in den letzten Jahren dort Wohnungen gemietet oder gekauft
haben, hatten davon Kenntnis oder hätten
es wissen müssen. Ich würde niemandem
raten, sich ein Grundstück zu kaufen, ohne
vorher den Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan geprüft zu haben.
Dass dort eine Straße im Zuge der vom Gemeinderat vor langer Zeit beschlossenen
Widmungen kommt, war immer klar. Die
Mag.-Abt. III, Tiefbau, baut nicht deshalb
Straßen, weil sie im Flächenwidmungsplan
stehen, sondern nur, wenn durch Bautätigkeit ein Bedarf entsteht. Von immer mehr
Personen wurden die Baulandpläne genutzt
und die entsprechende Widmung konsumiert.
Auch gewerbliche BauträgerInnen haben
Grundstücke gekauft. Nach meinen Erfahrungen gehört die Weinberg Bauträger &
Projektentwicklungs GesmbH nicht zu denen, die schlechte Qualität zu unmenschlich
hohen Preisen liefert. Dort wird aber auch
kein sozialer Wohnbau errichtet. Es darf
aber ebenso gewerblicher und frei finanzierter Wohnbau auf seit ewig als Bauland gewidmeten Grundstücken innerhalb der geltenden Bebauungspläne stattfinden. Dieses
Marktsegment muss es auch geben. Das
kann man nicht als Gegenargument verwenden.
Im Zuge der baulichen Entwicklung, also
der Konsumation von vor Ewigkeiten beschlossenen Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen, hat es sich als notwendig erwiesen, die Erika-Cremer-Straße, für die in
Plänen mit entsprechenden Straßenfluchtlinien vorgesorgt war, auch zu bauen. Die
Mag.-Abt. III, Tiefbau, hat sich redlich bemüht, die Straße so gering als möglich zu
dimensionieren. Es wurde sogar ein neues
Straßenbauprojekt entwickelt, das möglichst
wenig in bestehende Grundstücke eingreift.
Es wurde für dieses Gebiet ein neuer Bebauungsplan erstellt, der die Rechte derer,
die sozusagen schon alteingesessen waren
oder seit ewig Bauland hatten, wahrte und
gleichzeitig die Erschließung so gemacht
hat, dass es der gelindest mögliche Eingriff
war. Dies erfolgte in Abstimmung mit dem