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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

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-1-

Grundstück 730/2, KG Igls und der Betrieb der bestehenden Tennisplätze
und des Clubhauses durch den Tennisclub Parkclub Igls. Die Errichtung
des Clubgebäudes und der Betrieb der
Tennisanlage wird mit einer Konventionalstrafe in Höhe von € 100,-- pro Tag,
wertgesichert, sowie einem Höchstbetragspfandrecht von € 100.000,-- sichergestellt. Die Verpflichtung zur Zahlung des Baurechtszinses wird als Reallast im Grundbuch sichergestellt.

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 3 . 1 0 . 2 0 2 1

1.

Ehrungen der Stadt Innsbruck

Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
2.

MagIbk/35087/LA-LSA/1/KOB/1

4.

Tennisclub Parkclub Igls; Einräumung eines Baurechtes auf
Grundstück 730/2 und Grundstück 244, KG Igls

Der Tennisclub Parkclub Igls räumt der
Stadt Innsbruck ein grundbücherlich sicherzustellendes Vorkaufsrecht am
Baurecht ein.

5.

Die gänzliche oder teilweise, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe
oder Vermietung der Baurechtsliegenschaft bzw. einzelner Teile des Bauwerkes an Dritte ist nicht gestattet bzw.
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt Innsbruck. Die
Stadt Innsbruck erteilt aber bereits jetzt
ihre Zustimmung zu einer allfälligen
Verpachtung der Gastro-Räumlichkeiten des Clubhauses.

6.

Mit Abschluss des Baurechtsvertrages
wird der Bestandvertrag IV-1340/1993
vom 10.06.1994 einvernehmlich aufgelöst. Die dort relevanten Bestimmungen
(Baumbestand, Fremdenverkehrsverband, Eislauf- und Eisschießplatz etc.)
werden auch in den neu abzuschließenden Baurechtsvertrag übernommen.

7.

Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Baurechtsvertrages, weiters alle aus Anlass der Errichtung des Clubhauses
entstehenden oder zur Vorschreibung
gelangenden Kosten, öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere die Grunderwerbsteuer, die
Eintragungsgebühren, die Kosten der
Finanzamtsanzeige oder Selbstberechnung, die Kosten für die Vermessung
und Beglaubigung sämtlicher Unterschriften, sämtliche Erschließungskosten etc. übernimmt ausschließlich der
Tennisclub Parkclub Igls bzw. hat er
diese Ausgaben der Stadt Innsbruck zu
ersetzen.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.09.2021:
1.

2.

Die Stadt Innsbruck räumt dem Tennisclub Parkclub Igls, ZVR-Zahl
095645458, Patscher Straße 21,
6080 Igls, an Grundstück 730/2 und
Grundstück .244, derzeit vorgetragen in
EZ 387, KG 81112 Igls, im Ausmaß
von 8.406 m² (laut Grundbuch) ein
Baurecht für die Dauer von 50 Jahren
ein.
Der Baurechtszins setzt sich wie folgt
zusammen:
Für die durch das Clubhaus mit Abstandsfläche bebaute Teilfläche
(ca. 377 m²) wird ein Betrag von € 5,60
je Quadratmeter und Jahr vereinbart,
dies begrenzt auf die ersten zehn Vertragsjahre. Danach kommt es zu einer
Erhöhung auf € 7,-- je Quadratmeter
und Jahr für die verbleibende Vertragslaufzeit (wertgesichert). Für die restliche Baurechtsfläche von ca. 8.029 m²
beträgt der Baurechtszins € 0,17 pro
Quadratmeter und Jahr. Der Baurechtszins ist wertgesichert nach
VPI 2015 oder den an dessen Stelle
tretenden Index.

3.

Ausschließlicher Zweck der Baurechtsbestellung ist die Errichtung eines
Clubhauses entsprechend den vorgelegten Projektunterlagen auf dem

GR-Sitzung 13.10.2021