Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.60
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Pensionsvereinbarungen –
Empfehlung
Gemäß den dienstvertraglich geregelten Pensionsvereinbarungen erhielten zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau zwei Personen des Zoos
ein monatliches Ruhegeld (bzw. Firmenpension). Im Gegenzug dazu
wurde eine Abtretung der aus der gesetzlichen Sozialversicherung zustehenden Pensionsansprüche mit diesen ehemaligen Dienstnehmern
an den Alpenzoo vereinbart, welche 2018 insgesamt rd. € 27,9 Tsd. und
2019 rd. € 44,2 Tsd. betrugen. Der vom Verein zu tragende Restaufwand belief sich lt. Gewinn- und Verlustrechnung 2018 auf € 18,3 Tsd.
und 2019 auf € 54,6 Tsd. Die Bemessung des Ruhegeldes sowie die
jährliche Valorisierung richtet sich nach den für städt. Pensionsparteien
geltenden Vorschriften. Demnach waren die Ruhebezüge der städt.
Pensionisten 2020 entsprechend dem Ausmaß der Änderung des Gehaltes eines Beamten der allgemeinen Verwaltung der Gehaltsstufe 2
der Dienstklasse V um 2,25 % anzuheben. Gemäß § 60 der Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes galt diese Regelung allerdings
nur bis zu einem Betrag von 100 % des noch nicht geänderten (Vorjahres-)Bezugs-ansatzes der Verwendungsgruppe V/2 (Basis: Ansatz
2019 € 2.632,00). Für den diesen Grenzwert übersteigenden Teil war
nur die halbe Valorisierung von 1,125 % vorgesehen (Mindervalorisierung). Tatsächlich wurde bei den zwei Ruhegeldern des Alpenzoos jedoch der Bezugsansatz des aktuellen Jahres (2020: € 2.691,20) bei der
Mindervalorisierung herangezogen.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig bei den Ruhegeldern und der damit verbundenen sog. Mindervalorisierung den gesetzlich vorgegebenen Ansatz (somit des Vorjahres) bei den Ruhegeldern zu berücksichtigen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der
Grenzwert, der für die Mindervalorisierung herangezogen wurde, vom
Referat Besoldung der Stadt Innsbruck mitgeteilt worden war.
Jubiläumsrückstellungen und
Dienstjubiläen –
Empfehlung
In der Betriebsvereinbarung vom 13.08.2013 (unterfertigt vom seinerzeitigen Geschäftsführer sowie den Betriebsräten) wurde u.a. verankert, dass Jubiläumsprämien für 25-jährige und 40-jährige durchgehende Dienstzugehörigkeit zum Alpenzoo mit 200 % bzw. 400 % eines
Monatsgehaltes ausbezahlt werden. Die Einschau zeigte, dass im Prüfungszeitraum auch mehrere Jubiläumsprämien an die Dienstnehmer
des Alpenzoos geleistet worden sind. Eine Rückstellung für derartige
Zahlungsverpflichtungen wurde im Rechnungsabschluss jedoch nicht
ausgewiesen. Hierzu strich die Kontrollabteilung heraus, dass für
Dienstnehmerjubiläen sog. Jubiläumsrückstellungen gebildet werden
müssen (siehe auch Rz 3422 Einkommensteuerrichtlinien 2000), wenn
aufgrund eines Kollektivvertrages oder einer Betriebsvereinbarung
nach einer bestimmten Dienstzeit Jubiläumsgelder an die Arbeitnehmer
zu leisten sind.
Die Kontrollabteilung empfahl, aufgrund der vorliegenden Betriebsvereinbarung künftig eine Jubiläumsrückstellung im Jahresabschluss abzubilden.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ brachte in der Stellungnahme
zum Ausdruck, der Empfehlung zukünftig zu entsprechen.
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Zl. KA-15246/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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