Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.69

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Im Gegensatz zu den Bauschlosserarbeiten wurden keine allgemeinen
Abzüge für Bauschaden, Baureinigung und Bauwesenversicherung
vorgenommen, obwohl diese in den Bauvertragsunterlagen festgeschrieben waren. Der Alpenzoo gab hierzu die Auskunft, dass diese in
dem ausverhandelten Nachlass in Höhe von 2,5 % enthalten waren.
Die Kontrollabteilung beanstandete, dass durch mündliche Abmachungen schriftliche Vereinbarungen außer Kraft gesetzt wurden. Zudem
ließ sich von der Kontrollabteilung keine stringente Behandlung der Gewerke hinsichtlich der in beiden Fällen schriftlich vereinbarten Einbehalte und Abzüge feststellen bzw. die gewählte Vorgehensweise argumentieren.
Sie sprach die Empfehlung aus, für künftige Baumaßnahmen auf eine
Gleichbehandlung der Auftragnehmer Bedacht zu nehmen und schriftliche Vertragsabschlüsse nicht durch mündliche Absprachen außer
Kraft zu setzen.
Der Alpenzoo nahm die Empfehlung zur Kenntnis und merkte an, dass
man sich auf die externe Kontrolle verlassen habe.
5.5.3 Architektur und örtliche Bauaufsicht
Verrechnung von
Planerleistungen auf
Stundenbasis

Die Kontrollabteilung stellte fest, dass die Leistungen für architektonische Planung, Ausschreibung, Vergabe und örtliche Bauaufsicht auf
Stundenbasis abgerechnet wurden.
In diesem Zusammenhang war die Höhe des abgerechneten Honorars
nicht zu beanstanden, welches sich trotz der gewählten Verrechnungsart im Rahmen eines zuvor erstellten, auf Honorarleitlinien basierenden
Honorarangebotes bewegte.
Vielmehr zeigte sich die Kontrollabteilung über den Umstand verwundert, der zur ursprünglichen Wahl der Abrechnung führte und über die
vermeintlichen Vorteile, die sich gemäß Alpenzoo für die Auftraggeberund -nehmerseite ergeben hätten.

Honorarschätzung und
-angebot –
Beanstandung

Die erste unverbindliche Honorarschätzung für Architektur, Statik, Ausschreibung und Bauleitung vom 16.05.2018 wies auf Basis geschätzter
Herstellkosten in Höhe von € 950.000,00 ein „nach Honorarleitlinien
inkl. 30 % Nachlässen“ berechnetes Honorar von € 123.500,00 bzw.
abzüglich der Statik von € 99.750,00 aus.
Des Weiteren wurde eine Schätzung jener Honorar(teil)-summen ausgewiesen, zu denen die Leistungen von Seiten der Architekten und Statiker angeboten werden könnten. Diese belief sich auf insgesamt
€ 90.000,00 bzw. abzüglich der Statik auf € 74.000,00. Ein tags darauf
erstelltes Angebot für Architektur, Statik, Ausschreibung und Bauleitung
auf Basis eines geschätzten Stundenaufwandes wies Kosten in Höhe
von € 82.950,00 aus.
Für die Kontrollabteilung war das ursprünglich ermittelte Honorar gemäß „Honorarleitlinien“ nicht nachvollziehbar. So ergab eine Eigenberechnung auf Basis der HOA 2002 nach Abzug von 30 % ein Honorar
von rd. € 72.200,00. Der seitens Alpenzoo vorgebrachten Argumenta-

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Zl. KA-15246/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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