Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.113
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oder haben teilweise nicht so bösartig gedacht und daher ist eine Nachbesserung
sehr wichtig.
Wie GR Appler bin ich auch der Meinung,
dass nicht jeder Punkt aus diesem Antrag
machbar ist. Die Teilnahme der Magistratsdirektorin sowie das Einschreiten bei Ausschusssitzungen wird nicht notwendig sein.
Das ist meines Erachtens nach überschießend und steht in keinem Verhältnis zur
Sinnhaftigkeit.
Daher nehmen wir den Antrag nicht an,
liebe GRin Duftner, sondern weisen den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zu, um dann eine Weiterbehandlung im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zu erwirken. Anschließend können wir darüber diskutieren.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
NEOS, 12 Stimmen):
Der von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2021 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
73.8
GfGR/229/2021
Gemeinderätliche Anträge, Begründung für Zurückweisung
mittels schriftlicher Stellungnahme (GR Depaoli)
GR Depaoli: Da es mehrere Anlassfälle
gab, habe ich diesen Antrag gestellt. Der
Bürgermeister hat bei Sitzungen des Gemeinderates Anträge einfach abgesetzt. Als
wir uns darüber beschwert haben, bekamen
wir die Auskunft, dass wir bei der Gemeindeaufsicht nachfragen können, ob die Vorgangsweise rechtens war.
Die Gemeindeaufsichtsbehörde hat in den
letzten drei Jahren mit gewissen Beschwerden einen x-fachen Mehraufwand als in den
vergangenen zehn Perioden davor. Daher
müssen wir die Aufsichtsbehörde nicht über
Gebühr beanspruchen.
Wenn der Bürgermeister glaubt, einen
Punkt von der Tagesordnung des Gemeinderates rechtlich absetzen zu können,
würde nichts dagegensprechen, wenn
der/die Antragsteller/in 48 Stunden davor
darüber informiert wird. Zusätzlich sollte
eine Begründung geliefert werden, weil
GR-Sitzung 13.10.2021
dann kann man sich als Antragsteller/in in
der verbleibenden Zeit eine andere Rechtsmeinung einholen, ob die Vorgangsweise
gerechtfertigt ist oder nicht.
Derzeit ist es so, dass ein Antrag vom Bürgermeister aufgerufen und plötzlich gesagt
wird, dass der Antrag abgesetzt ist. Ich
glaube auch, dass sich der Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss einmal den Kopf darüber zerbrechen könnte,
ob mein Vorschlag umgesetzt werden kann.
Wir müssten dann die Aufsichtsbehörde des
Landes Tirol nicht so oft kontaktieren, denn
diese kann sich nicht nur um die Belange
der Stadt Innsbruck kümmern. Zudem hätten wir eine entsprechende Rechtsmeinung
des Bürgermeisters oder der Magistratsdirektorin vorliegen und könnten uns auf die
Absetzung des Antrages einstellen. Sollten
wir eine andere rechtliche Auskunft erhalten, können wir gleich in der Sitzung damit
argumentieren und vorbringen, dass der Antrag nicht abgesetzt werden darf.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Der Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss soll sich einmal mit der
Sachlage beschäftigen. Sollte er meinen
Vorschlag nicht befürworten, dann können
wir uns darauf einstellen.
GRin Duftner: Ich nehme zur Kenntnis,
dass mit diesem Antrag eine gewisse Kritik
an manchen Parteien geübt wird. Für mich
ist es auch in Ordnung, dass wir den Antrag
im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss debattieren. Es muss uns
aber vorbehalten bleiben, dass wir Anträge
auf Grund einer gewissen Wortwahl ablehnen. GR Appler hat bereits ausgeführt, dass
ihm der Antragstext nicht zugesagt hat und
er daher nicht in allen Belangen zustimmen
kann.
Im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss haben wir eine sehr gute Arbeitsbasis. Leider ist GR Mag. Plach heute
nicht anwesend. Er macht seine Arbeit als
Vorsitzender im Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss wirklich sehr
gut. Wir haben uns mit dem Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss befasst.