Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.114

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- 832 -

GR Depaoli ist ein fleißiger Zuhörer der Sitzungen des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses. Es gab immer die
Möglichkeit, vor Ort auch Vorschläge einzubringen. Daher bin ich verwundert, dass nun
der Weg über einen Antrag mit dieser Wortwahl, die angriffig ist, gesucht wird. In dem
Antrag sind alle möglichen Unterstellungen
zu finden. Daher muss es uns auch vorbehalten bleiben, einen Antrag zurückzuweisen.
Wie ich sehe, gibt es eine Mehrheit hier im
Gemeinderat, dass der Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen wird. Wir können uns darüber im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss unterhalten. Wir haben uns, sobald wir mit dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) fertig sind, vorgenommen, uns im Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) zu befassen.
Man kann einen gewissen Ton und eine
Qualität der Sprache von den einzelnen
MandatarInnen verlangen. Wenn diese
Dinge nicht erbracht werden, darf man auch
gegen einen Antrag stimmen.
Bgm. Willi: Man darf immer für oder gegen
einen Antrag stimmen, das ist jeder/m unbenommen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich habe jetzt
ein Déjà vu, GRin Duftner. Von Seiten der
Innsbrucker Grünen wird ein Antrag zur Einsetzung eines Runden Tisches zur Verhandlung über das Kulturquartier St. Bartlmä, welcher scheinbar gerechtfertigt ist,
eingebracht. Der Bürgermeister könnte aber
in dieser Angelegenheit alleine handeln.
GR Depoali, der nicht einmal ein Stimmrecht im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss hat, wird nun vorgeworfen, dass er dort keine Anträge einbringt.
Bitte bleiben wir schon bei den machbaren
Dingen, denn GR Depaoli kann solche Anträge nur im Gemeinderat einbringen. Ich
bitte einen Zuhörer nicht mit einem Ausschussmitglied zu vergleichen.
GRin Duftner, bitte überlegen Sie nochmals,
was Sie gesagt haben, denn dann werden
Sie darauf kommen, dass der von mir gezeigte Weg der einzig gangbare für
GR Depaoli ist. Wir sind bereits seit drei
GR-Sitzung 13.10.2021

Jahren in diesem Haus und kennen die Anträge von GR Depaoli, die oft sehr spitz
sind. Darüber wundert sich niemand mehr.
Es wird nur angemerkt, dass der Antrag
scharf formuliert ist, aber das wissen wir in
der Zwischenzeit. Warum wundern wir uns
dann jedes Mal darüber? Das ist die Wortwahl von GR Depaoli, denn das gehört zu
ihm. Grundsätzlich sind seine Ideen nicht
schlecht und diese werden auch nicht einfach aus dem Sack gezaubert, sondern haben sehr wohl eine Berechtigung.
Wer ist denn am meisten von der Zurückweisung von Anträgen betroffen? Meistens
die Oppositionsparteien. Wir haben auch
bereits Anträge eingebracht, die plötzlich
zurückgewiesen werden, weil das Wort Einheimische anscheinend nicht mehr verwendet werden darf.
Wenn der Herr Bürgermeister jetzt die
Rechtsinstanz ist - dazu zähle ich mich
auch als Vorsitzführender -, ist mir lieber,
dass es eine schriftliche rechtliche Auskunft
gibt. Dann habe ich eine Auslegung, dass
dieser Antrag gegen ein Gesetz verstößt,
was sehr zielführend wäre. Aus meiner
Sicht ist das oft nur eine subjektive Meinung, die jemand fasst, der gerade die Sitzungsführung innehat.
Wie würden sich die GRÜNEN fühlen, wenn
ich die Sitzungsführung hätte und ich würde
bei jedem Antrag sagen, dass er zurückgewiesen wird, weil er aus welchen Gründen
auch immer nicht passend ist? Wenn die
GRÜNEN dann argumentieren, dass sie
das nicht verstehen, würde ich zur Auskunft
geben, dass sie zum Land Tirol gehen und
sich beschweren sollen.
Diesen Weg nehmen nämlich viele Anträge,
die dem Herrn Bürgermeister nicht gefallen,
unter anderem weil die Wortwahl Einheimische gewählt wurde.
Deshalb unterstützen wir das Anliegen von
GR Depaoli, dass im IStR eventuell angedacht werden muss, dass diese Zurückweisung eine schriftliche Stellungnahme entweder der Magistratsdirektion oder der Mag.Abt. I, Präsidialangelegenheiten, benötigt,
damit sie auch rechtlich fundiert ist. Ich
möchte einen Grund vorliegen haben, um
diese Anträge zurückzuweisen, um auch
den Vorwurf gegenüber der Vorsitzführung
hintanzuhalten, dass willkürliche Entscheidungen getroffen werden.