Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.147

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Sachanalagevermögen
Bewertung

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode bewertet. Erforderliche Erweiterungsbauten, Gehegebauten, Anschaffungen und Generalreparaturen sind aktiviert und verteilt auf die Nutzungsdauer abgeschrieben worden. Sofern
jedoch für Neu- und Ausbaumaßnahmen zweckgewidmete Subventionen (Investitionszuschüsse) zur Verfügung standen, sind diese Mittel
direkt von den betreffenden Anschaffungs- und Herstellungskosten in
Abzug gebracht worden (Nettomethode).

Verbuchung von über
Baukosten hinausgehenden, gewährten
Zuwendungen –
Empfehlung

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der im Anlagenverzeichnis
unter der Bilanzposition „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten“ erfassten Vermögensteile waren zum 31.12.2019 mit einem
Betrag von rd. € 3,7 Mio. ausgewiesen. In dieser Bilanzposition waren
die um die zweckgebundenen Zuschüsse reduzierten Anschaffungskosten für den im Jahr 2019 fertiggestellten (Neu-)Bau der
Geiervoliere mit einem Betrag von insgesamt rd. € 1.214,1 Tsd. enthalten. Die Geiervoliere wurde mit insgesamt rd. € 1.320,3 Tsd. bezuschusst.
Die über die Baukosten hinaus gewährten Zuwendungen in Höhe von
rd. € 106,2 Tsd. sind zur Verwunderung der Kontrollabteilung als erfolgsbezogener Zuschuss zur Abdeckung von Aufwendungen erfasst
und dadurch eine Ergebnisverbesserung herbeigeführt worden. Der
Ausweis des übertragenen Investitionszuschusses als „übrige sonstige
betriebliche Erträge“ hat sich allerdings auf die Höhe des Jahresüberschusses 2019 insofern nicht unmittelbar ausgewirkt, da im betreffenden Jahr eine Rückstellung für „unterlassene Instandhaltungen“ in
Höhe von € 106,0 Tsd. gebildet und somit in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Aufwand ausgewiesen worden ist. Diese Buchungsmethode ist auf ein Schreiben des Direktors vom 17.06.2020 zurückzuführen. Darin wurde die Steuerberatungs GmbH um „Rückstellung der
nicht verwendeten Sondersubvention anstatt sie im Gewinn zu verbuchen“ ersucht.
Unter Berücksichtigung der zum 31.12.2019 vorhandenen liquiden Mittel des Vereins in Höhe von rd. € 1.398,5 Tsd. wäre nach Meinung der
Kontrollabteilung die Erfassung der monetären Zuwendungen in Höhe
von rd. € 106,2 Tsd. als passiver Rechnungsabgrenzungsposten angebracht gewesen und hätte im Ergebnis verhindert, dass der Zuschuss
in das Jahresergebnis eingeht. Das hätte nach Erachten der Kontrollabteilung auch dem Zweck des gewährten Investitionszuschusses entsprochen, der von der öffentlichen Hand zur Stärkung der Finanzkraft
des Vereins bereitgestellt wurde. Ebenso wenig habe der Zuschussgeber eine punktuelle Ergebnisverbesserung bezweckt.
Da in erster Linie der Zweck von Zuschüssen der öffentlichen Hand für
deren ordnungsgemäße Bilanzierung und Darstellung ausschlaggebend ist, legte die Kontrollabteilung dem Direktor des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahe, zumindest mit dem Zuschussgeber Stadt Innsbruck abzuklären, ob eine künftige Übertragung städtischer Investitionszuschüsse in erfolgsbezogene Zuschüsse überhaupt den Vorstellungen des Subventionsgebers entspricht. Hierfür wäre nach

Meinung der Kontrollabteilung durchaus ein Beschluss des Gemeinderates der Stadt Innsbruck erforderlich.
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Zl. KA-15246/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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