Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.169

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Die Kontrollabteilung regte daher an, die erwähnte Entrichtung der
Kammerumlage gem. Arbeiterkammergesetz nochmals zu prüfen, da
nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung der Geschäftsführer aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung und den Befugnissen laut Statut
maßgebenden Einfluss auf die Führung des Alpenzoos hat und daher
keine Kammerumlage gem. AKG zu entrichten ist.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass
diesbezüglich eine Anfrage bei der Arbeiterkammer erfolgte und ein Ergebnis noch aussteht.
Arbeitgeberdarlehen –
Empfehlung

Aus den Prüfungsunterlagen war des Weiteren zu entnehmen, dass der
Geschäftsführer am 02.01.2018 um einen Gehaltsvorschuss in Höhe
von insgesamt € 15.000,00 ansuchte. Begründet wurde dies mit erhöhten Reise- und Übersiedlungskosten im Zuge des Dienstantritts.
Das Ansuchen wurde ebenfalls am 02.01.2018 vom Präsidenten des
Präsidiums genehmigt. Die Rückzahlung des Darlehens hatte demnach
in Monatsraten (ab spätestens Feber 2019) in Höhe von
€ 400,00 zu erfolgen. Der Zuschuss wurde zinsfrei gewährt.
Aus den übermittelten Unterlagen ging hervor, dass in diesem Zusammenhang insgesamt eine Summe von € 13.000,00 an den Geschäftsführer ausbezahlt wurde. Im Jänner, Mai und Juli des Jahres 2018 jeweils € 4.000,00 und im Jänner 2019 ein Betrag von
€ 1.000,00. Die Rückzahlung erfolgte lt. Lohnkonto in Raten von
€ 400,00 und erstreckte sich von Feber 2018 bis einschließlich Oktober
2020.
Ergänzend erwähnt die Kontrollabteilung, dass bei der Stadt Innsbruck
eine Regelung bezüglich zinsloser Darlehen bzw. Gehaltsvorschüssen
besteht,
wobei
die
Höchstgrenze
pro
Vorschuss
mit
€ 5.000,00 festgelegt wurde. In der Berufslaufbahn eines städtischen
Dienstnehmers können in diesem Zusammenhang bis zu maximal
€ 20.000,00 requiriert werden.
Die Kontrollabteilung vermisste – u.a. angesichts der Höhe des gewährten Darlehens – in diesem Kontext verschriftliche Richtlinien hinsichtlich
Gehaltsvorschüsse bzw. Arbeitgeberdarlehen beim Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ und empfiehlt daher, die Modalitäten hierfür schriftlich
festzulegen und dem Vereinspräsidium zur Kenntnis zu bringen.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahm in der schriftlichen Stellungnahme des Anhörungsverfahrens die Empfehlung zur Kenntnis.

Mietvertrag mit dem
Geschäftsführer –
Empfehlung

Zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau bestand zwischen dem Verein
„Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ und dem Geschäftsführer ein mündlicher
Mietvertrag betreffend eine Wohnung im „Ansitz Weiherburg“. Diesem
mündlichen Vertrag ging ein (schriftliches) Mietverhältnis zwischen der
Stadt Innsbruck und dem Zoodirektor voraus.

Dieses seinerzeitige Mietverhältnis mit der Stadt Innsbruck wurde lt.
Mietvertrag auf Wunsch des Mieters nur vorübergehend für die Dauer
der Wohnungssuche abgeschlossen. Beginnend mit 15.12.2017 ist es
auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen worden, sodass es mit
14.12.2020 enden sollte.
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Zl. KA-15246/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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