Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.170
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Grundbücherliche Eigentümerin des Objektes „Ansitz Weiherburg“ ist
die Stadt Innsbruck. Mit Stadtsenatsbeschluss vom 21.02.2019 wurde
dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ das Fruchtgenussrecht eingeräumt und ein entsprechender Vertrag im März 2019 unterzeichnet.
Mit dem Fruchtgenussvertrag ging auch die Auflösung des erwähnten
Mietvertrages einher.
Der Alpenzoo (als neuer Vermieter der Wohnung) unterfertigte am
01.06.2019 einen schriftlichen Vermerk hierzu. Der Präsidiumspräsident – als Vertreter des Alpenzoos – sowie der Zoodirektor (als Mieter)
vereinbarten, dass der bestehende (bzw. aufgelöste) Mietvertrag ab
diesem Zeitpunkt analog als mündlicher Vertrag mit dem Alpenzoo Gültigkeit hat. Einzig das Wort IISG sei durch Alpenzoo zu ersetzen. Die
Mietfortzahlung hatte auf das Konto des Alpenzoos zu erfolgen.
Die Einschau zeigte, dass die Mietfortzahlung beim Alpenzoo ab Juni
2019 (bis Ende 2020) in der ursprünglichen Höhe einging. Eine Anpassung der Richtwertmiete für den (neuen) mündlichen Mietvertrag gemäß den Erhöhungen der Richtwertsätze ab 01.04.2019 (€ 7,09 für Tirol pro m2) wurde demnach nicht berücksichtigt.
Eine generelle Mietvorschreibung seitens des Alpenzoos erfolgte – laut
Aussage der zuständigen Buchhalterin – ebenfalls nicht. Darüber hinaus wurde am Ende des Jahres auch keine Betriebskostenabrechnung
durchgeführt.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, den mündlichen Mietvertrag zwischen dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ und dem Geschäftsführer
zu verschriftlichen, sowie die entsprechenden Mietvorschreibungen
und Betriebskostenabrechnungen nachzuholen sowie gegebenenfalls
offene Beträge auszugleichen.
Laut der Stellungnahme im Anhörungsverfahren wurde der Mietvertrag
verschriftlicht, wobei es keine offenen Beträge gab.
Fruchtgenussentgelt
„Ansicht Weiherburg“
und Verbuchung –
Empfehlung
Ergänzend erwähnt die Kontrollabteilung, dass während der Prüfungseinschau beim „Ansitz Weiherburg“ ein (nicht abgeschlossener) Umbau
bzw. eine teilweise erweiterte Nutzung einzelner Gebäudeteile abgewickelt wurde, wobei eine gesamthafte Endabrechnung dieses Projektes
klarerweise noch nicht vorlag.
Ohne im Detail auf das Nutzungskonzept für den Umbau einzugehen,
erwähnt die Kontrollabteilung, dass in einem Stockwerk Ausstellungsflächen vorgesehen waren, die für den späteren Zahlungsfluss noch
von Bedeutung sind.
Mit dem bereits erwähnten Stadtsenatsbeschluss vom 21.02.2019
wurde dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ das Fruchtgenussrecht
eingeräumt und ein entsprechender Vertrag im März 2019 unterzeichnet. Das Fruchtgenussrecht wurde beginnend mit 01.03.2019 auf die
Dauer von zehn Jahren eingeräumt.
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Zl. KA-15246/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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