Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.171
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Das monatliche (wertgesicherte) Fruchtgenussentgelt für den „Ansitz
Weiherburg“ wurde mit netto € 4.700,00 festgesetzt, wobei im Hinblick
auf erforderliche Adaptierungen und Umbauten mit der Eröffnung des
Betriebes das monatliche Fruchtgenussentgelt lt. Fruchtgenussvertrag
erstmals zum 05.09.2019 fällig wurde. Zusätzlich zum Fruchtge-nussentgelt ist ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von netto
€ 1.000,00 vereinbart worden. Für das Kalenderjahr 2019 wurde dieser
Betrag jedoch auf netto € 334,00 reduziert.
Die Bestimmung betreffend das Fruchtgenussentgelt wurde mit einem
weiteren Beschluss des Stadtsenates vom 03.07.2019 dahingehend
abgeändert, dass die erstmalige Zahlung bis zum 05.11.2019 prolongiert worden ist. Begründet wurde dies mit einer verspäteten Schlüsselübergabe.
Mit dem bis zum Prüfungszeitpunkt in dieser Angelegenheit letzten Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2020 erließ die Stadt Innsbruck das
wertgesicherte Fruchtgenussentgelt für die Monate April 2020 bis Dezember 2020 in Höhe von insgesamt netto € 42.617,25. In den weiterführenden Erklärungen wurde hierzu festgehalten, dass vor dem Hintergrund der Einrichtung einer Ausstellungsetage der Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ bzw. dessen Geschäftsführer bei Herrn Bürgermeister
um Erlass des (offenen) Fruchtgenussentgeltes für das Jahr 2020 ersuchte.
Ferner wurde in dieser Beschlussvorlage erläutert, dass die Gesamtkosten für die Umsetzung der Ausstellungsetage die Landesgedächtnisstiftung Tirol übernimmt, dies jedoch – lt. dem Geschäftsführer des
Alpenzoos – unter der Bedingung, dass seitens der Stadt Innsbruck das
Fruchtgenussentgelt entsprechend dem Ersuchen des Vereins erlassen wird.
Hinsichtlich des Fruchtgenussentgeltes war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass im Jahr 2019 für die Monate November und Dezember
insgesamt netto € 9.734,00 (Fruchtgenussentgelt und Verwaltungskostenbeitrag) vom Alpenzoo aufgewendet worden sind.
Im Jahr 2020 wurden das valorisierte Fruchtgenussentgelt für die Monate Jänner bis März in Höhe von insgesamt netto € 15.205,75 sowie
der jährliche Verwaltungskostenbeitrag von netto € 1.000,00 bezahlt.
Der kumulierte Nettoaufwand der beiden Jahre im Zusammenhang mit
dem Fruchtgenussvertrag betrug daher € 24.939,75.
Im Jahr 2019 ist der Verwaltungskostenbeitrag buchhalterisch beim Alpenzoo auf dem dafür eingerichteten Konto „Betriebskosten Weiherburg“ erfasst worden. Auffallend war für die Kontrollabteilung, dass der
Verwaltungskostenbeitrag im Jahr 2020 auf dem Konto Büroaufwand
gebucht wurde und nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung daher
nicht den Betriebskosten des Gebäudes zugerechnet wurde.
In Zusammenschau mit der Empfehlung bezüglich der nachzuholenden
Mietvorschreibungen und Betriebskostenabrechnungen empfahl die
Kontrollabteilung, auch die unter Büroaufwand gebuchten Verwaltungskosten in Höhe von netto € 1.000,00 bei einer nachträglichen Betriebskostenabrechnung hinsichtlich dem beschriebenen Mietverhältnis des
Geschäftsführers (anteilig) zu berücksichtigen.
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Zl. KA-15246/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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