Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.208

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Diese Notwendigkeit habe sich nach Rücksprache mit den betroffenen
Mitarbeiterinnen nicht zuletzt auch aus dem Grund ergeben, dass mit
Stadtsenatsbeschluss vom 18.12.2019 von der Stadt zusätzliche Personalkapazitäten auch für das Stadtteilzentrum Wilten freigegeben worden
sind. In weiterer Folge kam es zur Neueinstellung einer Mitarbeiterin;
dies verursachte weiteren Bürobedarf.
Mietzins

Zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung gestalteten sich die
monatlichen Mietzinsvorschreibungen infolge der per 01.01.2019 von
der IIG KG als Vermieterin vorgenommenen (WBF-)Endabrechnung wie
folgt:
Mietvertrag ISO / IIG KG vom 04.04.2017
Sozialstation und Stadtteilzentrum Wilten
Zusammensetzung (Brutto-)Mietzins ab 01 .01 .2019
gemäß WBF-Endabrechnung
Beschreibung
Betrag in€
Bank
BetriebsKosten-AKonto (€ 1,50 pro m " )
HeizKosten-AKonto (€ 0,40 pro m " )
Ins tandhaltung (€ 0,35 pro m " )
m onatlicher Mietzins (netto)
Um satzsteuer (20 % )
monatlicher Mietzins (brutto)

4.576,84
520,34
138,76
124,89
5.360,83
1.072,17
6.433,00

Dazu erwähnte die Kontrollabteilung, dass das Gesamtprojekt von der
IIG KG auch unter Beanspruchung von WBF-Mitteln des Landes Tirol
(für die Seniorenwohnungen) und ergänzender Bankdarlehen finanziert
worden ist. Somit war – auch im Mietvertrag – eine nachgängige (endgültige) Mietzinskalkulation nach dem WBF-Regime anhand der sich ergebenden Projekt-Endabrechnung vorgesehen. Dies insofern, als der
von der IIG KG in Anschlag gebrachte Mietzins einen kostendeckenden
Mietzins darstellt, welcher die Rückzahlungserfordernisse der IIG KG bezüglich der (Bank-)Finanzierungen abdeckt.
Die von der IIG KG durchgeführte Mietzins-Anpassung anhand der
WBF-Endabrechnung war für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Das Zustandekommen der rechnerischen Abweichungen im Bereich der
monatlichen Betriebs- und Heizkosten-Akontobeträge (als Multiplikation
der angeführten Kalkulationssätze pro m² Nutzfläche und der gesamten
Anmietungsfläche für die Sozialstation und das Stadtteilzentrum von
356,81 m²) wurde von der Kontrollabteilung erläutert.
Hohe Guthaben
aus Betriebs- und
Heizkostenabrechnung –
Empfehlung

Was die Betriebs- und Heizkosten-Akonti anbelangt war für die Kontrollabteilung auffällig, dass diese offensichtlich in ihrer Höhe über die
Jahre von der IIG KG als Vermieterin niemals angepasst worden sind.
Dieser Umstand war für die Kontrollabteilung insofern bemerkenswert,
als sich anhand der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
durchaus beachtliche Gutschriften für die ISD (also Rückerstattungen

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02756/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

16