Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.243

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(zu Punkt 66.2)

Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
~ Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18

NSBRUCKJi A - 6020 Innsbruck
•office@gerechtes-innsbruck.at

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

Bürgermeister Georg Willi
im Hause

0 . Okt. 2021
b+G I ?11- /202 1

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Geschaftssteffe fürl,ememaerat und Stadtsenat

Innsbruck- 03102021

Dringende Anfrage
Gem. §19, Geschäftsordnung des Gemeinderates

Anbei erlaubt sich die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck folgende Dringende Anfrage bzgl. Versagen _d er Ausstellung von Anwohnerparkkarten und Anwohnerparken all~
gemein· zu stellen.

In einer E-Mail vom 25. August 2021 teilte die Referatsleiterin für Parkraumbwirtschaftung
der Gemeinderatsfraktion Gerechtes lnsnbruck folgendes mit:

Sehr geehrter Herr Gemeinderat,
gemäß § 45 Abs. 4 StVO und § 6 Abs. 1 Tiroler Parkabgabegesetz werden Anwohnerparkkarten (=Ausnahmegenehmigung) bei Vorliegen folgender Voraussetzungen ausgestellt:
a)für das Abstellen von Kraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von
nicht mehr als 3. 500 kg,
b)für die Dauer von höchstens zwei Jahren,
c)wenn der Antragsteller in diesem Gebiet seinen Hauptwohnsitz hat und ein persönliches
Interesse nachweist, in der Nähe des Hauptwohnsitzes zu parken, und
d) wenn der Antragsteller Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeuges ist
oder nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird.

Ein persönliches Interesse liegt dann nicht vor, wenn der Antragsteller über eine private Abstellmöglichkeit verfügt (vgl. u.a. VwGH vom 27.05.2011, 2010/02/0021; VwGH vom