Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.322
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Antwort:
Bgm. Willi war als Sachpreisrichter nominiert und wurde durch dessen
nominiertes Ersatzmitglied Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber vertreten.
Frage 21:
Warum wird der offene, einstufige Realisierungswettbewerb Bozner Platz nicht
stadtrechtskonform neu ausgelobt und der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck den gesetzlichen Vorschriften entsprechend demokratisch mit
eingebunden?
Antwort:
Die Auslobung des Wettbewerbes war nicht stadtrechtswidrig, siehe
Antwort zu Frage 8.
Frage 22:
Mit welcher rechtlichen Begründung können Sie Rechtsansprüche von
TeilnehmerInnen am offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb Bozner Platz
ausschließen, nachdem selbige in Kenntnis gesetzt wurden, dass der
Realisierungswettbewerb zumindest stadtrechtswidrig erfolgte?
Antwort:
Die Auslobung des Wettbewerbes war nicht stadtrechtswidrig.
Frage 23:
Mit welcher rechtlichen Begründung können Sie Rechtsansprüche von
TeilnehmerInnen am offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb Bozner Platz
nicht ausschließen, nachdem selbige in Kenntnis gesetzt wurden, dass der
Realisierungswettbewerb zumindest stadtrechtswidrig erfolgte?
Antwort:
Die Auslobung des Wettbewerbes war nicht stadtrechtswidrig.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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