Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.322

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Antwort:

Bgm. Willi war als Sachpreisrichter nominiert und wurde durch dessen
nominiertes Ersatzmitglied Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber vertreten.

Frage 21:

Warum wird der offene, einstufige Realisierungswettbewerb Bozner Platz nicht
stadtrechtskonform neu ausgelobt und der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck den gesetzlichen Vorschriften entsprechend demokratisch mit
eingebunden?

Antwort:

Die Auslobung des Wettbewerbes war nicht stadtrechtswidrig, siehe
Antwort zu Frage 8.

Frage 22:

Mit welcher rechtlichen Begründung können Sie Rechtsansprüche von
TeilnehmerInnen am offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb Bozner Platz
ausschließen, nachdem selbige in Kenntnis gesetzt wurden, dass der
Realisierungswettbewerb zumindest stadtrechtswidrig erfolgte?

Antwort:

Die Auslobung des Wettbewerbes war nicht stadtrechtswidrig.

Frage 23:

Mit welcher rechtlichen Begründung können Sie Rechtsansprüche von
TeilnehmerInnen am offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb Bozner Platz
nicht ausschließen, nachdem selbige in Kenntnis gesetzt wurden, dass der
Realisierungswettbewerb zumindest stadtrechtswidrig erfolgte?

Antwort:

Die Auslobung des Wettbewerbes war nicht stadtrechtswidrig.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 6 von 6

3h

15 min