Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.338

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(zu Punkt 76.5)

INNS"
BRUCI<
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 09.09.2021

Masterplan Radverkehr 2030, Erstellung und Beschlussfassung; Zahl GfGR/194/2021;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 15.07.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 15.07.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Seit einigen Wochen liegt der Masterplan Radverkehr 2030 als aufwendige Broschüre auf,
welche unter anderem auch die Innsbrucker Bevölkerung darüber informieren soll, was möglicherweise in punkto Förderung des Radverkehrs in den kommenden zehn Jahren geplant
ist. Ein konkretes Projekt wurde noch nicht beschlossen, sodass sich die Frage stellt, ob die
Erarbeitung eines derart aufwendigen Masterplan Radverkehr 2030, welcher lediglich als
mögliche Grundlage bzw. Leitfaden dienen soll, überhaupt gerechtfertigt ist.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1:

Aufgrund welchen Beschlusses (Gemeinderat, Stadtsenat) wurde die Erarbeitung
eines Masterplans Radverkehr 2030 genehmigt bzw. aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde die Erarbeitung des Masterplans Radverkehr 2030 überhaupt in
Auftrag gegeben?

Antwort:

Der Auftrag ergibt sich aus dem Arbeitsübereinkommen 2018–2024 der im
Jahr 2018 gebildeten Regierungskoalition, siehe dort Seite 25:
"Wir wollen die Fahrradinfrastruktur ausbauen und Maßnahmen anhand eines Masterplanes ausarbeiten, priorisieren und nach Maßgabe der budgetären Mittel umsetzen, um mittelfristig zur Radhauptstadt Österreichs zu
werden."
Die Erarbeitung von Konzepten und Maßnahmenstrategien ist eine Aufgabe
der Verwaltung gemäß Magistratsgeschäftsordnung (Besonderer Teil).

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