Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.366

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Der Stadtchef kündigte indes am Mittwoch bei einer Pressekonferenz nach dem
Stadtsenat die Einberufung einer Sondersitzung des Gemeinderates für Freitag oder
Montag an. In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates legte er den
MandatarInnen ein Schriftstück vor, das besagte, dass die Stadt Innsbruck aufgrund
einer mangelnden gesetzlichen Grundlage kein Doppelbudget erstellen dürfe.
Diese Einschätzung beruhe auf der Einschätzung von JuristInnen "aus dem Haus",
meinte er. Jetzt brauche es aber einen Passus im Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR), der die Erstellung eines Doppelbudgets ermögliche. Er stellte zuvor
außerdem in Aussicht, für die Jahre 2023/2024 vor der nächsten planmäßigen
Gemeinderatswahl ein zweijähriges Budget machen zu wollen.
Am Mittwoch legte er mit einem Gutachten von em. O. Univ.-Prof. Dr. Weber,
emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, datiert vom
19. Juli, nach. Dieser berief sich auf das Legalitätsprinzip, wonach die
Hoheitsverwaltung "nur auf Grund der Gesetze geführt" werden dürfe. "Mangels einer
gesetzlichen Ermächtigung wäre daher die Vorlage eines Doppelbudgets für die Stadt
Innsbruck klar rechtswidrig", so em. O. Univ.-Prof. Dr. Weber. Es dürfe nur ein
einjähriges Budget vorgelegt und beschlossen werden. Auch wenn es bereits
Beschlüsse zu Doppelbudgets - wie zuletzt 2017/2018 gegeben habe - und die
Gemeindeaufsichtsbehörde diese Beschlüsse nicht untersagt bzw. aufgehoben hat,
kann kein "Gewohnheitsrecht auf neuerliche Erlassung rechtswidriger Beschlüsse
abgeleitet werden".
Die Klubobmänner der vormaligen Koalition GR Appler (ÖVP), GR Buchacher (SPÖ)
und GR Mag. Krackl (FI) sahen sich in ihrer "rechtlichen Position voll inhaltlich
bestätigt", hieß es in einer gemeinsamen Presseaussendung am Mittwoch. Nun sei
der "Weg für eine inhaltliche Diskussion frei". Dass Bgm. Willi den Antrag von ÖVP,
FI, Teilen der SPÖ und der Oppositionspartei Gerechtes Innsbruck (GERECHT)
abgelehnt hatte, hatte bei der Sitzung für eine heftige, emotionale Debatte gesorgt.
Aus den Reihen von FPÖ und FI war etwa zu hören, dass sich Bgm. Willi "schämen"
sollte, so einen "Fresszettel" - also die "Einschätzung aus dem Haus" - vorzulegen.
Bgm. Willi hatte seine Ablehnung für ein Doppelbudget unter anderem damit
begründet, dass es aufgrund der Folgen aus der COVID-19-Pandemie für das Jahr
2023 noch zu viele offene Fragen gebe.
Für die FPÖ bewies die Feststellung des Landes nun, "dass Bgm. Willi wissentlich die
MandatarInnen getäuscht hat". Bgm. Willi stehe nun "mit dem Rücken zur Wand",
meinten Bgm.-Stellv. Lassenberger und StR Federspiel. "Bgm. Willi handelt
undemokratisch, tritt Gesetze mit den Füßen und betreibt grüne Klientelpolitik, anstatt
sich an Regeln und Vorschriften zu halten", sagte Bgm.-Stellv. Lassenberger.
GR Depaoli (GERECHT) wollte hingegen den Rücktritt von Bgm. Willi sehen."
Frage 1:

Haben Sie mit der Rechtsfrage der Zulässigkeit eines sogenannten
"Doppelbudgets", also der Einbringung von Beschlussvorschlägen betreffend
einjährige Haushaltsvoranschläge für zwei aufeinanderfolgende Kalender/Finanzjahre in derselben Sitzung des Gemeinderats, juristisch ausgebildete
Bedienstete des Stadtmagistrats befasst?
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