Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.367

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Antwort:

Herr Bürgermeister hat sich mündlich mit verschiedenen JuristInnen
beraten. Es gab zwei sich widersprechende Rechtsmeinungen: Man könne
ein Doppelbudget machen (weil es ja schon in der Vergangenheit gemacht
wurde) oder man dürfe kein Doppelbudget machen, weil die gesetzliche
Grundlage fehle - anders als auf Bundesebene bzw. in der Tiroler
Landesordnung. Aufgrund der notwendigen Rechtssicherheit wurde die
zweite Variante zugrunde gelegt.

Frage 2:

Falls Frage 1 bejaht wird, um welche Personen handelte es sich dabei und gibt es
rund um diese Befassung Akten- oder Amtsvermerke? Falls ja, bitte deren Inhalt
anzuführen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:

Falls Frage 1 verneint wird, welche juristisch kompetenten Personen wurden sonst
mit der gegenständlichen Rechtsfrage befasst und warum?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 4:

In der oben zitierten APA-Meldung ist die Rede von einem seitens Ihrer Person
vorgelegten "Gutachten em. O. Univ.-Prof. Dr. Weber, emeritierter Professor für
Öffentliches Recht an der Universität, datiert vom 19. Juli". Wann und warum
wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben, welche Kosten fallen dafür an und
wer trägt diese? Wann wird dem Gemeinderat das vollständige Rechtsgutachten
vorgelegt?

Antwort:

Das Gutachten wurde in Auftrag gegeben, um eine fundierte Rechtsmeinung
auch schriftlich zur Verfügung zu haben. Das Gutachten wurde von Herrn
Bürgermeister privat bezahlt.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

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