Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.66
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Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. IGOE2.12, Igls, Bereich Am Bichl III, südliche
Teilfläche von Grundstück 766/1, KG Igls
(als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß
§ 32 TROG 2016, wird beschlossen.
54.
MagIbk/36492/SP-FW-IG/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F22, Igls, Bereich
Am Bichl III, nördlich des Siedlungsteiles Am Bichl, KG Igls (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1), gemäß § 36
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei Stimmenthaltung von GR
Mag. Krackl und Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc, 2 Stimmen; gegen GRin
Gregoire und GR Kunst, 2 Stimmen),
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F22, Igls, Bereich Am
Bichl III, nördlich des Siedlungsteiles Am
Bichl, KG Igls (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1), gemäß § 36
TROG 2016, zu beschließen.
Ich möchte zu diesem Punkt meine Stimmenthaltung anmelden und dies wie folgt begründen: Ich war immer ein Anhänger des
Projektes am Fernkreuzweg und war immer
gegen diesen Standort.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Mag. Krackl und FRITZ, 2 Stimmen;
gegen FPÖ, GERECHT und GR Schmidt,
9 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021 (Seite 784) wird angenommen.
GR-Sitzung 13.10.2021
55.
MagIbk/36491/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG-B18, Igls, Bereich Am
Bichl III, nördlich des Siedlungsteiles Am Bichl, KG Igls, gemäß
§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei Stimmenthaltung von GR
Mag. Krackl und Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc, 2 Stimmen; gegen GRin
Gregoire und GR Kunst, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Mag. Krackl und FRITZ, 2 Stimmen;
gegen FPÖ, GERECHT und GR Schmidt,
9 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IG-B18, Igls, Bereich Am Bichl III, nördlich des Siedlungsteiles Am Bichl, KG Igls,
gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2016,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.