Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.68
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Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu
Planänderungen führen würden.
Es wird daher vorgeschlagen, den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan
Nr. WI-B41 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. WI-B41, Wilten, Bereich
zwischen Schöpfstraße, Speckbacherstraße, Franz-Fischer-Straße und FritzPregl-Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B25 und Nr. WI-B4_2E), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
60.
MagIbk/36923/SP-BB-HÖ/1
Bebauungsplan Nr. HÖ-B21, Hötting, Bereich Höhenstraße 60a
und 60c, gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B21 eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt
im Original bei.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
GR-Sitzung 13.10.2021
eingebrachte Stellungnahme keine neuen
Aspekte hervorgebracht hat, die zu Planänderungen führen würden.
Es wird daher vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. HÖ-B21 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021:
Der Bebauungsplan Nr. HÖ-B21, Hötting,
Bereich Höhenstraße 60a und 60c, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
61.
MagIbk/36856/SP-BB-SM/1
Bebauungsplan Nr. SM-B20, Sieglanger-Mentlberg, Bereich Tierheim Mentlberg, Völser Straße,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021:
Der Bebauungsplan Nr. SM-B20, Sieglanger-Mentlberg, Bereich Tierheim Mentlberg,
Völser Straße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.