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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.100

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traglichen Gesamtausmaß von € 25.464.922,21 auf, welche auf die
Dotation und die Auflösung von Rückstellungen entfallen. Alleine aus
der Auflösung der Pensionsrückstellung wird im Rechnungsjahr 2020
ein nicht finanzwirksamer Ertrag von € 23.273.663,00 ausgewiesen.
Nettovermögensquote
(NVQ)

Diese Kennzahl greift im Gegensatz zu den vorigen Kennzahlen auf
Daten der Vermögensrechnung und setzt das Nettovermögen (inkl.
Sonderposten Investitionszuschüsse) in Verhältnis zum Gesamtvermögen.
Die grundsätzliche Aussagekraft dieser Kennzahl liegt darin, in welchem Ausmaß das Vermögen mit Eigenmitteln finanziert ist.
Die Vermögensrechnung des Jahres 2020 weist ein Nettovermögen
(inkl. Sonderposten Investitionszuschüsse) von € 1.973.159.754,18 aus.
In Relation zur Summe des Gesamtvermögens von € 2.895.823.385,85
lässt sich eine Nettovermögensquote von 68,14 % berechnen.

Finanzierungssaldo
(„vorläufiges Maastricht-Ergebnis“) –
Empfehlung

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 weist im Rahmen der
Anlage 5b ein negatives „vorläufiges Maastricht-Ergebnis“ – also ein
Maastricht-Defizit – im Betrag von € - 20.609.869,39 aus.
Aus rechnerischer Sicht war dieser Betrag für die Kontrollabteilung nicht
gänzlich nachvollziehbar. Dies aus dem Grund, da sich nach Einschätzung der Kontrollabteilung aufgrund eines Vorzeichenfehlers bei der
Berechnung ein wesentlich geringerer Betrag von € - 14.281.415,25
errechnen würde.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, die von der Kontrollabteilung aufgezeigten Abweichungen zu überprüfen und allenfalls für erforderlich gehaltene Korrekturen vorzunehmen.
Die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling bestätigte im Anhörungsverfahren, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung umgesetzt und die Summen korrigiert worden wären.

Finanzierungssaldo
(„vorläufiges Maastricht-Ergebnis“) –
Aktivierung „Allgemeine
Ausweichklausel“

Auf die Aktivierung der „Allgemeinen Ausweichklausel“ (General Escape Clause, GEC) des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der Europäischen Union (SWP) zur Bewältigung der Corona-Pandemie bzw. der in
diesem Zusammenhang stehenden Einnahmenausfälle und Ausgabenerhöhungen wurde von der Kontrollabteilung hingewiesen. Dadurch
wurden die Fiskalregeln des SWP für die betreffenden Jahre 2020 bis
2022 (vorübergehend) gelockert bzw. de facto außer Kraft gesetzt.
In Bezug auf den Finanzierungssaldo („vorläufiges MaastrichtErgebnis“) bemerkte die Kontrollabteilung, dass diesem aufgrund dieser
aktivierten Klausel aus formaler Sicht lediglich Informationscharakter
zukommt.

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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