Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.99
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Fremdmittelbeanspruchung.
Die lediglich moderte Steigerung bei der Schuldendienstquote (im Vergleich zu den Vorjahren) ist unter anderem auch auf den Umstand zurückzuführen, dass ein großer Teil der im Jahr 2020 beanspruchten
Neukreditmittel erst Ende des Jahres zur Auszahlung gelangt ist und
dahingehend keine oder lediglich geringe Zinsbeträge zu leisten waren.
Weiters ist zu erwähnen, dass sich die Schuldendienstquote auch aus
dem Grund mit einem geringen Wert zeigt, da hinsichtlich eines wesentliche Teiles der städtischen Finanzschulden im Jahr 2020 entsprechend
der getroffenen Vereinbarungen lediglich Zinszahlungen zu leisten waren.
Verschuldungsdauer
(VSD)
Die Verschuldungsdauer (VSD) gibt an, wie lange die Rückzahlung der
bestehenden Finanzschulden (und relevanter schuldenähnlicher Verpflichtungen wie bspw. offene Leasingverpflichtungen) theoretisch auf
Basis des Saldos aus der operativen Gebarung dauert, ohne neue Investitionen zu tätigen.
Für das Rechnungsjahr 2020 lässt sich eine Verschuldungsdauer von
4,2 Jahren ermitteln. Die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr ist vordergründig mit der maßgeblichen Zunahme der (langfristigen) Finanzschulden zu erklären.
Quote freie
Finanzspitze
(FSQ)
Für das Jahr 2020 ergibt sich auf der Grundlage der Finanzierungsrechnung nach dem VRV 2015-Standard die freie Finanzspitze ausgehend vom Saldo aus der operativen Gebarung abzüglich der Tilgungsleistungen. In Relation zur Summe der Einzahlungen der operativen
Gebarung lässt sich die Quote freie Finanzspitze errechnen.
Für das Rechnungsjahr 2020 lässt sich eine FSQ in Höhe von 8,24 %
der Einzahlungen der operativen Gebarung berechnen.
Nettoergebnisquote
(NEQ)
Diese Kennzahl greift im Gegensatz zu den vorigen Kennzahlen nicht
auf Daten der Finanzierungsrechnung, sondern auf jene aus der Ergebnisrechnung und setzt das Nettoergebnis in Relation zur Summe der
Aufwendungen.
Die grundsätzliche Aussagekraft dieser Kennzahl liegt darin, inwieweit
die Erträge die Aufwendungen für kommunale Leistungen (inkl. des
Wertverzehrs für die Infrastruktur in Form von Abschreibungen) decken.
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2020 weist ein Nettoergebnis (vor
Rücklagenbewegungen) von € 5.364.006,19 aus. In Relation zur Summe der Aufwendungen von € 438.016.009,59 errechnet sich eine (positive) Nettoergebnisquote von 1,22 %.
Neben der Thematik rund um die landesspezifische Buchungsvorgabe
im Zusammenhang mit den Bedarfszuweisungsmitteln erwähnte die
Kontrollabteilung ergänzend, dass in diesem Bereich naturgemäß auch
die nicht finanzwirksamen Aufwendungen und Erträge (allen voran Abschreibungen, Rückstellungsbewegungen) das Ergebnis entscheidend
beeinflussen. So scheinen im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020
unter anderem per Saldo nicht zahlungswirksame Erträge in einem be-
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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