Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.98
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
nächst im Finanzierungshaushalt in der investiven Gebarung ein. Die
Auflösung über die Nutzungsdauer erfolgt in weiterer Folge sodann ertragswirksam im Ergebnishaushalt.
Die Buchungs- und Kontierungsvorgabe des Landes Tirol wirkt sich im
Fall der Stadt Innsbruck im Jahr 2020 somit unmittelbar erhöhend auf
die ÖSQ aus.
Dieser Umstand macht sich im Übrigen auch bei weiteren in diesem
Kapitel dargestellten Kennzahlen (Verschuldungsdauer – VSD, Quote
freie Finanzspitze – FSQ und Nettoergebnisquote – NEQ) in dadurch
höheren bzw. überhaupt positiven Werten (siehe Nettoergebnisquote)
bemerkbar. Die Kontrollabteilung weist deutlich darauf hin, dass bei
einem allfälligen Vergleich mit Gemeinden anderer Bundesländer dieser
Sachverhalt bei einer vergleichenden Interpretation der betroffenen
Kennzahlen entsprechend zu berücksichtigen wäre.
Eigenfinanzierungsquote
(EFQ)
Die Eigenfinanzierungsquote (EFQ) gibt an, in welchem Ausmaß die
Auszahlungen der operativen und der investiven Gebarung durch Einzahlungen aus der operativen und der investiven Gebarung gedeckt
sind.
Werte unter 100 % bedeuten, dass die Finanzierung der angesprochenen Ausgaben durch Finanztransaktionen (allen voran Schuldenaufnahmen) zu erfolgen hat.
Für das Rechnungsjahr 2020 ergibt sich mit einer Wert von 95,78 %
eine unterhalb der 100 %-Marke liegende EFQ.
Im Vergleich zum Vorjahr (EFQ 2019: 102,94 %) war der Rückgang der
EFQ aufgrund der wiederum höheren Investitionstätigkeit für die Kontrollabteilung plausibel.
Die Finanzierung der Auszahlungen der investiven Gebarung des Jahres 2020 erfolgte einerseits durch projektbezogene Zuschüsse und Bedarfszuweisungen des Landes sowie aus Eigenmitteln der Stadt Innsbruck. Andererseits wurden von der Stadt im Rechnungsjahr 2020
Neukreditmittel in einem Gesamtausmaß von € 43,56 Mio. beansprucht.
Schuldendienstquote
(SDQ)
Die Schuldendienstquote (SDQ) sagt aus, welcher prozentuale Anteil
der Abgabeneinzahlungen (eigene Abgaben, Ertragsanteile, Gebühren)
für den Schuldendienst, also Kapital- und Zinstilgung, aufgewendet
werden muss.
Für das Jahr 2020 ermittelte die Kontrollabteilung eine (bereinigte) SDQ
(inkl. Leasingverpflichtungen) in Höhe von 1,14 % der Abgabeneinzahlungen bzw. einen Gesamtschuldenstand in Höhe von € 181,46 Mio.
Zu ihrer Berechnung merkte die Kontrollabteilung jedoch an, dass von
ihr die sich im Jahr 2020 ergebende Summe von € 11.169.058,54 für
Zins- und Tilgungszahlungen insofern bereinigt worden ist, als der Betrag von € 7.600.000,00 hier aus dem Schuldendienst herausgerechnet
wurde. Dies mit der Argumentation, dass es sich nicht um eine klassische Tilgungsleistung handelt, sondern vielmehr um eine Nachfinanzierung bestehender Schulden der Stadt beim GSB mittels einer erneuten
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…….
Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
96