Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.97
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Berechnung Ausnutzung (individuelle)
Haftungsobergrenze
der Stadt Innsbruck –
Empfehlung
In dem der Kontrollabteilung zur Prüfung übergebenen Entwurf des
Rechnungsabschlusses 2020 wurde zum Stichtag 31.12.2020 ein isoliert für die Stadt Innsbruck betrachteter Ausnutzungsgrad von 46,83 %
(Vorjahr: 57,77 %) der in der maßgeblichen Verordnung festgeschriebenen Haftungsobergrenze (75 % der Einnahmen des Abschnittes 92
des zweitvorangegangenen Jahres) dokumentiert.
Dieser Ausnutzungsgrad war für die Kontrollabteilung insofern nicht
nachvollziehbar, als dieser Wert von der Fachdienststelle – wohl irrtümlicherweise – anhand der Einnahmen des Abschnittes 92 des Jahres
2019 ermittelt worden ist. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung wären hier allerdings entsprechend der maßgeblichen VerordnungsBestimmung als Berechnungsbasis die Einnahmen des zweitvorangehenden Jahres – also der Jahres 2018 – anzuwenden. Aus Sicht der
Kontrollabteilung würde sich somit ein etwas höherer HOGAusnutzungsgrad von 49,38 % ergeben.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, den von ihr aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen
und allenfalls für notwendig gehaltene Korrekturen vorzunehmen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte die Geschäftsstelle
Haushaltswesen und Controlling die Umsetzung der Empfehlung.
9 Ausgewählte Kennzahlen zum Rechnungsabschluss
Kennzahlen anhand
KDZ-Quicktest-Set
Im Folgenden dokumentiert die Kontrollabteilung wesentliche Kennzahlen aus dem KDZ-Quicktest-Set sowie das „vorläufige MaastrichtErgebnis“ in Form des berechneten Finanzierungssaldos.
Öffentliche Sparquote
(ÖSQ)
Die Öffentliche Sparquote (ÖSQ) gibt das Verhältnis zwischen dem
Saldo aus der operativen Gebarung und der Summe der Auszahlungen
der operativen Gebarung an.
Diese Kennzahl wird in der Weise interpretiert, dass je höher der Wert
liegt, desto mehr Mittel stehen zur (teilweisen) Finanzierung der Auszahlungen der investiven Gebarung bzw. zum Schuldenabbau zur Verfügung.
Im Rechnungsjahr 2020 ergab sich eine ÖSQ im Ausmaß von 11,82 %.
Der Saldo aus der operativen Gebarung lag im Jahr 2020 bei € 43,24
Mio.
Buchungs- und
Kontierungsvorgabe
des Landes iZ mit
Bedarfszuweisungsmittel
Relativierend merkte die Kontrollabteilung zur ÖSQ des Jahres 2020
an, dass in Tirol aufgrund von Vorgaben des Landes – im Gegensatz zu
anderen Bundesländern – die vom Land den Gemeinden gewährten
Bedarfszuweisungen (2020: € 13.319.960,00) im Ergebnishaushalt das
Nettoergebnis und im Finanzierungshaushalt den Saldo 1 (operative
Gebarung) in voller Höhe verbessern.
Demgegenüber werden diese als Kapitaltransfers erhaltenen Geldmittel
in (einigen) anderen Bundesländern als Sonderposten (Investitionszuschüsse) in der Vermögensrechnung passiviert und über die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Bei dieser Verbuchungsweise fließen die erhaltenen Mittel zu-
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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