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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.96

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§ 78 Abs. 1 IStR erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen
der Tiroler Landesregierung eingeholt worden sind.
Haftungsstand
per 31.12.2020 –
Verifizierung der
Aushaftungen –
Empfehlung

Wie alljährlich führte die Kontrollabteilung eine stichprobenhafte Verifizierung der im Nachweis angegebenen Haftungsstände per 31.12.2020
anhand der den jeweiligen Haftungen zugrundeliegenden Kredite und
Darlehen bzw. der maßgeblichen Kontoauszüge und Restsaldenbestätigungen der Kreditinstitute durch. Dabei Konnten die im Haftungsnachweis dokumentierten Aushaftungen von der Kontrollabteilung
grundsätzlich nachvollzogen werden.
Lediglich in Bezug auf die beiden im Haftungsnachweis per 31.12.2020
neu aufscheinenden Darlehen, welcher der Umschuldung von bestehenden Sanierungsdarlehen dien(t)en (€ 190.000,00 und € 228.800,00)
ergaben sich Abweichungen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, den von ihr aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen
und allenfalls für erforderlich gehaltene Korrekturen im Haftungsnachweis zu veranlassen.
Die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling sagte im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen und die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Diese würden in
einem korrigierten Haftungsnachweis ersichtlich gemacht werden.

Aufteilung nach
Rechtsträger

Zum Ende des Haushaltsjahres 2020 entfällt mit einem Anteil von ca.
78,35 % der Großteil der übernommenen Bürgschaften und Garantien
auf Haftungen bezüglich Darlehen der IIG KG und von durch die IISG
verwalteter Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEGs). Ein Anteil
von ca. 0,17 % betrifft Haftungen für die IKB AG. Ca. 9,61 % der von
der Stadt Innsbruck übernommenen Haftungen betreffen Garantien im
Zusammenhang mit dem Erwerb der Sowi/City-Garage (für die Sowi
Garage Beteiligungs GmbH und die SOWI – Investor – Bauträger
GmbH). Weiters sind 4,98 % der Haftungen zum Jahresende 2020 Ausleihungen der Innsbrucker Stadtbau GmbH zurechenbar. Ca. 4,86 %
des Haftungsvolumens per 31.12.2020 sind der Abfallbehandlung
Ahrental GmbH (AAG) zuordenbar. Die restlichen 2,03 % der städtischen Haftungen betreffen das Haus St. Josef am Inn, die Congress
und Messe Innsbruck GmbH und die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB).

Landesgesetzliche
HaftungsobergrenzenVerordnung –
(Neu-)Regelung ab
01.01.2019

Ausgehend von dahingehenden Bestimmungen im Österreichischen
Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012) bzw. einer nach Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung („HOGVereinbarung“ – LGBl. Nr. 89/2017) wurde die Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von Haftungsobergrenzen für Gemeinden und Gemeindeverbände, LGBl. Nr. 135/2018 vom 27.11.2018
kundgemacht.
Diese Verordnung beinhaltet (unter anderem) Regelungen zur Übernahme von Haftungen, zur Haftungsobergrenze und zur Anrechnung
von Haftungen und trat mit 01.01.2019 in Kraft.

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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