Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.12

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4.3 Nachtrags-Voranschlag 2020
Festsetzung des
Nachtragsvoranschlages 2020

Gemäß (Mehrheits-)Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 16.07.2020 wurde der Nachtragsvoranschlag für
das Finanzjahr 2020 festgesetzt. Der betreffende Beschluss des GR
über die Festsetzung des Nachtragsvoranschlages für das Jahr 2020
wurde im gleichen Verfahren gemäß § 61 Abs. 3 des IStR vom 21.07.
bis 04.08.2020 an der Amtstafel angeschlagen sowie auf der Homepage des Stadtmagistrates Innsbruck online gestellt. Die Kontrollabteilung
wies darauf hin, dass die darin ausgewiesenen bisherigen Budgetwerte
um jene bis zum Stichtag der Kundmachung vom GR bzw. StS bereits
genehmigten Nachtragskredite vermindert abgebildet wurden.

Ergebnishaushalt 2020

Der Nachtragsvoranschlag 2020 weist im Ergebnishaushalt ein um
€ 28.049.300,00 erhöhtes negatives Nettoergebnis gegenüber dem
(ursprünglichen) Voranschlag aus. Das negative Nettoergebnis beträgt
nun € - 63.104.200,00 und ist um rd. 80,02 % angestiegen. Zum einen
wurden die Gesamterträge um € 11.335.700,00 (bzw. - 2,80 %) geringer budgetiert und zum anderen wurden die städtischen Aufwendungen
um € 16.713.600,00 (bzw. + 3,80 %) höher präliminiert.
Bei den Aufwendungen waren die größten Kostentreiber allen voran der
Personalaufwand (+ € 5.100.000,00), die laufenden Transfers
(+ € 5.098.700,00) und die Kapitaltransfers (+ € 6.118.200,00).
Bei den Erträgen kam es zu erheblichen Einsparungen vor allem bei
den eigenen Abgaben (- € 9.280.500,00), bei den Ertragsanteilen
(- € 14.535.800,00) sowie bei den Leistungserträgen (- € 1.966.900,00).
Demgegenüber wurden die Erträge aus Transfers (+ € 8.976.700,00)
und Erträge aus Dividenden/Gewinnausschüttungen (+ € 6.408.000,00)
positiver budgetiert.
Zufolge des Nachtragsvoranschlages weist die Stadt Innsbruck im Finanzjahr 2020 einen präliminierten wirtschaftlichen Erfolg mit einem
negativen Nettoergebnis von € - 63.104.200,00 aus, da die Gesamtaufwendungen nicht mit den Gesamterträgen bedeckt werden können.

Finanzierungshaushalt
2020

Der negative Nettofinanzierungssaldo hat sich gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag nochmals um € 8.716.500,00 (19,40 %) erhöht und beträgt insgesamt € - 53.654.900,00.
In der operativen Gebarung wurden einerseits die Einzahlungen um
€ 11.334.100,00 (bzw. rd. 2,80 %) reduziert und andererseits die Auszahlungen um € 2.743.100,00 (bzw. geringfügig um 0,72 %) erhöht. In
der investiven Gebarung wurden sowohl die Einzahlungen als auch die
Auszahlungen
um
€ 10.000.000,00
(ca.
1.193,18 %)
bzw.
€ 4.639.300,00 (ca. 6,54 %) erhöht.
Die Stadt Innsbruck kann demzufolge ihre investive Gebarung (Investitionen und Kapitaltransfers) nicht mit eigenen laufenden Überschüssen
(Geldfluss aus der operativen Gebarung) finanzieren. Für den liquiditätsmäßigen Ausgleich der operativen und investiven Gebarung wurden
weitere Darlehen veranschlagt (Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit).
Die Kontrollabteilung wies in diesem Kontext darauf hin, dass gemäß

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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