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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.18

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Der Saldo Haushaltsrücklagen betrug in der Ergebnisrechnung für das
Finanzjahr 2020 € 7.575.925,41. Davon wurden € 13.545.622,29 als
Ertrag für die Entnahme von zweckgebundenen Haushaltsrücklagen
(€ 2.545.622,29)
und
von
allgemeinen
Haushaltsrücklagen
(€ 11.000.000,00) gutgeschrieben. Demgegenüber wurde für zweckgebundene Haushaltsrücklagen eine Zuweisung in Höhe von gesamt
€ 5.969.696,88 als Aufwand getätigt.
Nach Zuweisung und Entnahme obiger HH-Rücklagen errechnete sich
das Nettoergebnis mit einem Betrag von € 12.939.931,60 für das Haushaltsjahr 2020 und entspricht der Veränderung des kumulierten Nettoergebnisses im Vermögenshaushalt der Stadt Innsbruck.
Das vorstehende (positive) Nettoergebnis differiert sohin vom prognostizierten (negativen) Nettoergebnis um einen beachtenswerten Betrag
von € 63.102.931,60.
Auflistung der Gesamtaufwendungen nach
haushaltsrechtlichen
Gliederungskriterien –
Empfehlung

Mit nachstehender Tabelle bildet die Kontrollabteilung die im Ergebnishaushalt auf 1. MVAG-Ebene ausgewiesenen Gesamtaufwendungen
gemäß den haushaltsrechtlichen Gliederungskriterien – Gebundene
Mittel (GM), Jahressubventionen (SU), Sondersubventionen (SO), Deckungsklassen (DK), Sammelnachweise (SN) und Infrastrukturmittel
(IM) – wie folgt ab:
EHH 2020 - Aufwendungen - haushaltsrechtliche Gliederung
(Beträge in Euro)

Gebundene Mittel

GM

194.427.601,39 218.618.400,00

Differenz
absolut
%
-24.190.798,61 -11,07%

Jahressubventionen

SU

14.656.224,14

-1.353.175,86

-8,45%

Bezeichnung

RA 2020

VA 2020

16.009.400,00

Sondersubventionen

SO

2.888.799,88

3.196.300,00

-307.500,12

-9,62%

Deckungsklassen

DK

47.441.148,27

51.640.600,00

-4.199.451,73

-8,13%

Sammelnachweise

SN

151.395.338,42 148.449.900,00

2.945.438,42

1,98%

Infrastrukturmittel

IM

26.892.739,47

28.325.800,00

-1.433.060,53

-5,06%

314.158,02

0,00

314.158,02

438.016.009,59 466.240.400,00

-28.224.390,41

Summe Aufwendungen

-6,05%

Auffallend war für die Kontrollabteilung, dass einerseits beim kumulierten Betrag von € 314.158,02 keine haushaltrechtliche Gliederung hinterlegt war. Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass es sich hierbei
um die in der Anordnungsberechtigung der Abteilungsleitung der MA IV
gelegene Haushaltstelle 1/914000-699000 Beteiligungen, Verluste aus
dem Abgang von Beteiligungen und aktiven Finanzinstrumenten handelt.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, die betreffende Haushaltsstelle auf ihre haushaltsrechtliche Gliederung gemäß Haushaltssatzung zu prüfen, und gegebenenfalls ein diesbezügliches sachgerechtes Zuordnungskriterium bei
der Haushaltsstelle zu vermerken.
Von der Fachdienststelle wurde in der abgegebenen Stellungnahme
darauf verwiesen, dass die betreffende Finanzposition 1.699000 der
Deckungsklasse (DK) zugeordnet worden sei.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…….

Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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