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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.42

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In Abänderung des GR-Beschlusses vom 09.12.2010 haben die Mitglieder des GR am 13.12.2018 beschlossen, ab dem Haushaltsjahr
2019 der bestehenden Universitätsrücklage für Infrastrukturmaßnahmen der Innsbrucker Universitäten (LFU und Medizinische Universität
Innsbruck) jährlich – nur mehr – einen Betrag von € 370,0 Tsd. zuzuführen (Punkt 1.). Ferner waren für universitäre Zwecke, die keine Infrastrukturmaßnahmen darstellen, im Voranschlag jährlich € 20,0 Tsd. zu
präliminieren (Punkt 2.) und € 10,0 Tsd. auf die Dauer der Mitgliedschaft für die Organisation/Teilnahme/Abwicklung der „EUniverCities“
zu veranschlagen (Punkt 3.).
In ihrer Sitzung am 12.12.2019 hat sich der GR in dieser Angelegenheit
erneut besprochen und den im GR-Beschluss vom 13.12.2018 dargelegten Punkt 1. dahingehend abgeändert, dass die „… Bildung einer
jährlichen Universitätsrücklage ab dem Finanzjahr 2020 aufgehoben
wird …“.
Die Durchsicht des Rechnungsabschlusses 2019 zeigte, dass die Universitätsrücklage im betreffenden Finanzjahr lediglich eine Zuführung in
Höhe von € 120,0 Tsd. erfahren hat. Recherchen der Kontrollabteilung
dazu haben ergeben, dass der GR am 28.02.2019 den Beschluss gefasst hat, „die bei der ‚Stiftung Universität Innsbruck‘ bis 31.12.2019
einlangenden privaten Spenden bis zu einem Maximalbetrag in Höhe
von € 250.000,00 zu verdoppeln“. Zum 31.12.2019 hat sich der Stand
der Universitätsrücklage auf insgesamt gerundet € 4.253,4 Tsd. belaufen.
Des Weiteren hat der GR am 25.06.2020 beschlossen, die Universität
Innsbruck in Bezug auf die Sanierung der Viktor-Franz-Hess Hütte auf
deren Ansuchen hin mit einem Betrag von € 205,5 Tsd. zu bezuschussen. Die Bedeckung dieser außerplanmäßigen Mittelverwendung im
Finanzierungshaushalt hat entsprechend des GR-Beschlusses durch
Auflösung der Zahlungsmittelreserve für zweckgebundene Haushaltsrücklagen zu erfolgen. Durch die Entnahme von finanziellen Mitteln in
vorgenannter Höhe ist die zweckgebundene Haushaltsrücklage „Universität“ im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 mit einer Höhe
von rd. € 4.047,9 Tsd. ausgewiesen.
Rücklagenstand

In absoluten Zahlen ausgedrückt hat sich der zum Jahresende 2020
ausgewiesene Rücklagenstand in Höhe von rd. € 13,1 Mio. in den vergangenen fünf Jahren wie folgt verändert:
Stand zweckgebundener Haushaltsrücklagen
(Beträge in Mio. Euro)

Zahlungsmittelreserven

(Haushalts-)Rücklagen

2016

2017

2018

2019

2020

Stand zum 31.12.

12,9

7,0

10,0

8,6

13,1

Bezüglich der finanzierten Haushaltsrücklagen wurde festgehalten,
dass im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 der Stadt Innsbruck
dem Nachweis der Zahlungsmittelreserven (Anlage 6b – Nachweis über
Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven) nachgekommen worden ist. Die entsprechenden Zahlungsmittelreserven waren zum

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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