Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.41
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Zweckgebundene
Haushaltsrücklage
KIP
Der Stadt Innsbruck sind zur Modernisierung ihrer Infrastruktur für die
Jahre 2017 und 2018 im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) vom Bund Zweckzuschüsse zur Verfügung gestellt worden. Infolge des definierten Verteilungsschlüssels beliefen sich diese für
die genannten Finanzjahre auf insgesamt rd. € 2.901,5 Tsd.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Innsbruck für die Errichtung eines
Bildungs- und Schulzentrums in Wilten (rd. € 2.049,3 Tsd,) für die Erweiterung des Kindergartens Reichenau-Süd (€ 290,0 Tsd.) und Sieglanger (€ 212,5 Tsd.) sowie für die Errichtung eines Kindergartens in
der Schützenstraße (rd. € 349,7 Tsd.) um Gewährung von Zweckzuschüssen angesucht und sind diese im Finanzjahr 2018 der Stadt Innsbruck vom Bundesministerium für Finanzen überwiesen worden.
Mit der Errichtung des Kindergartens Schützenstraße und Erweiterung
des Kindergartens Sieglanger wurde im Jahr 2018 begonnen bzw. sind
von der IIG Leistungen erbracht worden, weshalb die Zweckzuschüsse
in vorhin angegebener Höhe zur Bedeckung der angefallenen Ausgaben des ehemaligen AO-Haushaltes herangezogen wurden. Hingegen
sind die Fördermittel betreffend die Investitionsprojekte Bildungs- und
Schulzentrum Wilten und Kindergarten Reichenau-Süd in Höhe von
insgesamt rd. € 2.339,3 Tsd. der im Jahr 2018 neu geschaffenen
(zweckgebundenen Haushalts-)Rücklage für Kommunales Investitionsprogramm (KIP) zugeführt worden. Zur finanziellen Bedeckung der beiden letztgenannten Vorhaben wurde die zweckgebundene Haushaltsrücklage KIP mit GR-Beschluss am 10.12.2020 wiederum aufgelöst und
als Ertrag verbucht. Zudem ist die in diesem Zusammenhang angelegte
Zahlungsmittelreserve zur Gänze beansprucht worden.
Zweckgebundene
Haushaltsrücklage
Universität
Die mit GR-Beschluss vom 27.02.2003 dotierte Haushaltsrücklage für
universitäre Zwecke war ursprünglich für die Bedeckung der geplanten
Investitionszuschüsse von gesamt € 1,5 Mio. (je € 750,0 Tsd. für die
Einrichtung des Akademieinstitutes für Quantenoptik und Quanteninformation sowie für die Errichtung der „Universitätsbibliothek-neu“) an
die Leopold-Franzens-Universität (LFU) Innsbruck gebildet worden. Für
das zuletzt genannte Projekt hat der GR der Stadt Innsbruck in seiner
Sitzung am 10.12.2009 eine Erhöhung des Baukostenzuschusses um
€ 400,0 Tsd. auf € 1.150,0 Tsd. beschlossen. Unter Berücksichtigung
der im Jahr 2006 und in den Haushaltsjahren 2005, 2006, 2008 und
2009 erfolgten Zuführung und Entnahmen in Höhe von € 1,0 Mio. bzw.
€ 1.850,0 Tsd. belief sich der Stand der Universitätsrücklage zum Jahresende 2009 auf € 650,0 Tsd. Im Rechnungsjahr 2010 wurden dieser
Rücklage wiederum € 50,0 Tsd. entnommen und als Finanzierungsbeitrag für die „Universitätsbibliothek-neu“ verwendet (GR-Beschluss vom
14.10.2010).
Am 09.12.2010 hat der GR einstimmig den Beschluss gefasst, der noch
bestehenden Universitätsrücklage (beginnend mit dem Jahr 2010) einen Betrag in der Höhe von jährlich € 400,0 Tsd. zuzuführen.
Im Wirtschaftsjahr 2013 ist dieser Rücklage neben der vereinbarten
Zuführung von € 400,0 Tsd. ein Betrag von rd. € 66,6 Tsd. entnommen
worden. Diese Entnahme stellte einen Zuschuss für die Renovierung
bzw. Revitalisierung des Botanischen Gartens des Institutes für Botanik
der LFU dar.
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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