Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.51
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Weiterverrechnung durch das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
der MA IV an die betreffenden Rechtsträger zwar erfolgt ist. Zur Weiterverrechnungs-Thematik für die Darlehen Weingartnerstraße 136 – 140
war für die Kontrollabteilung jedoch auffällig, dass der von der Stadt zur
Zahlung aufgeforderte Schuldner bis zum Zeitpunkt der Einschau der
Kontrollabteilung Ende Mai 2021 lediglich die Vorschreibung des
I. Quartals 2020 beglichen hat. Die restlichen Vorschreibungen für das
Jahr 2020 (in einem betraglichen Gesamtausmaß von € 64.823,33)
waren zu diesem Prüfungszeitpunkt unbezahlt.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, diesen Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls
um die ausständige Bezahlung der Vorschreibungen bemüht zu sein.
Künftig wäre aus Sicht der Kontrollabteilung auf eine zeitgerechte Bezahlung durch den betroffenen Rechtsträger zu achten (bspw. laufende
Mahnungen etc.).
Die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling sicherte im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Kapitaltilgung und
Zinsen im Vergleich
zum Vorjahr
An Zahlungen für Zinsen (und Nebenkosten) war im prüfungsgegenständlichen Jahr 2020 ein Gesamtbetrag von € 1.623.158,16 (Vorjahr:
€ 1.585.782,32) aufzubringen. Auf Tilgungszahlungen entfiel im Jahr
2020 ein Gesamtbetrag von € 9.545.900,38 (Vorjahr: € 1.718.319,97).
Die im Vergleich zum Vorjahr deutliche Erhöhung bei den Tilgungszahlungen ist auf den Umstand der (Nach-)Finanzierung der Tilgungserfordernisse in Bezug auf die Direktdarlehen des Gestellungsbetriebes
(2020: € 7.600.000,00) zurückzuführen. Bei Bereinigung dieses „Sondereffekts“ belaufen sich die Tilgungszahlungen im Jahr 2020 auf eine
Summe von € 1.945.900,38.
Die Erhöhung bei den Zins- und Tilgungszahlungen gegenüber dem
Vorjahr ergibt sich einerseits aufgrund der im Jahr 2020 neu beanspruchten Kredite bzw. der dahingehenden Zins- und Tilgungsvorschreibungen. Andererseits waren bei einem WBF-Darlehen (für das
WH Reichenau) infolge der vereinbarungsgemäß über die Darlehenslaufzeit stufenweise erhöhten Rückzahlungserfordernisse auch erhöhte
Zins- und Tilgungszahlungen zu leisten.
Ganz generell bemerkte die Kontrollabteilung, dass hinsichtlich eines
wesentlichen Teiles der städtischen Finanzschulden im prüfungsgegenständlichen Jahr 2020 entsprechend der getroffenen Vereinbarungen
lediglich Zinszahlungen zu leisten waren. Dies insofern, als insbesondere bezüglich der städtischen Ausleihungen bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) (und auch einer Neukreditbeanspruchung im Jahr
2020) tilgungsfreie (Anlauf-)Zeiten vereinbart worden sind und Tilgungen erst ab den Jahren 2021, 2022 und 2023 zu leisten sind. Weiters
sind einzelne EIB-Kredittranchen (sowie eine Neukreditbeanspruchung
im Jahr 2020) als endfällige Kreditierungen beansprucht worden, welche somit am Ende ihrer jeweiligen Laufzeit (in den Jahren 2033, 2035
und 2040) zurückzuzahlen sind.
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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