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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.52

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Endtilgungsjahre der
bestehenden Darlehen
und Kredite –
Empfehlung

Die Beurteilung des Schuldenstandes per 31.12.2020 im Hinblick auf
das jeweilige Ablaufjahr (Endtilgungsjahr) machte deutlich, dass ein
Anteil von 11,02 % (€ 19.997.214,45) des Schuldenstandes 2020 bis in
das Jahr 2023 (Restlaufzeit 0 – 5 Jahre) getilgt sein wird. In den mittleren Laufzeitenbereich (6 – 10 Jahre Restlaufzeit bzw. Endtilgungsjahr
2030) fallen 9,76 % (€ 17.700.233,21) des Schuldenstandes zum Jahresende 2020. Beim Großteil der Schulden per 31.12.2020
(€ 143.754.418,91 bzw. 79,22 %) beträgt die Restlaufzeit über 10 Jahre
(Endtilgungsjahre 2031 – 2045).
Bei der Abstimmung der Endtilgungsjahre der einzelnen Darlehen und
Kredite mit den Angaben im städtischen Schuldennachweis wurde hinsichtlich zweier Neukreditbeanspruchungen bei der Hypo auffällig, dass
die im städtischen Schuldennachweis angegebenen Endtilgungsjahre
nicht mit den sich aus den Tilgungsplänen ergebenden Laufzeitenden
übereinstimmen.
Die Kontrollabteilung regte beim Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV an, die im Detail aufgezeigten Angaben im städtischen
Schuldennachweis zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling sagte in der dazu
abgegebenen Stellungnahme zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung
zu entsprechen und die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.

Nachvollzug der
Entwicklung des
künftigen Rückzahlungsverlaufes und
der Restschuldstände

Die Kontrollabteilung nahm auch eine Prüfung der sich für die bevorstehenden Jahre der Kreditlaufzeiten (2021 bis 2045) ergebenden Rückzahlungserfordernisse und Restschuldverläufe vor.
Dabei wurde von ihr einerseits auf den ab den Jahren 2021, 2022 und
2023 erhöhten Rückzahlungsbedarf hingewiesen, welcher sich insbesondere aufgrund der in diesen Jahren anstehenden Rückzahlungsbzw. Nachfinanzierungserfordernisse bezüglich der Direktdarlehen der
Stadt beim GSB ergibt. Weiters sind diese erhöhten Rückzahlungsbedarfe auch auf die in diesen Jahren beginnenden Tilgungsverpflichtungen der Stadt Innsbruck bezüglich der EIB Kredite (Tranchen 1 bis 4)
zurückzuführen.
Andererseits strich die Kontrollabteilung hervor, dass sich im Jahr 2033
auf der Grundlage der zum Stichtag 31.12.2020 bestehenden Vereinbarungen ein gesamter Rückzahlungsbedarf von rd. € 40,83 Mio. ergibt.
Dieser Umstand ist darin begründet, dass die beiden bei der EIB beanspruchten Tranchen 5 und 6 mit einem Ausleihungsnominale in Höhe
von € 35.000.000,00 als 15-jährige Kredite mit endfälliger Rückzahlung
(im Jahr 2033) aufgenommen worden sind.
Weiters ergeben sich erhöhte Rückzahlungserfordernisse auch in den
Jahren 2035 und 2040. Diese sind ebenfalls auf in diesen Jahren endfällig zurück zu bezahlende Darlehen und Kredite zurückzuführen. Die
im Jahr 2020 letztbeanspruchte EIB-Kredit-Tranche 7 über den Betrag
von € 5.960.000,00 ist endfällig per 2035 (15-jährige Laufzeit) abzudecken. Weiters ist ein von der Stadt im Jahr 2020 beanspruchtes Darlehen über € 7.500.000,00 ebenfalls endfällig im Jahr 2040 (20-jährige
Laufzeit) zu begleichen.

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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