Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.53
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Detaildarstellung
Kreditengagements
bei der EIB
Wie in den Vorjahren wurden von der Kontrollabteilung im Prüfbericht
die per 31.12.2020 bestehenden Kreditengagements bei der EIB im
Detail dargestellt und erläutert.
Im Jahr 2020 wurde eine insgesamt siebte (und letzte) Kredittranche im
(restlichen) Betrag von € 5.960.000,00 bei der EIB abgerufen. Ebenso
wie die fünfte und sechste Tranche wurde dieser siebente Kreditteil als
15-jährige per 23.04.2035 endfällige „Festzins-Tranche“ ausgelegt.
Zum Prüfungsstichtag 31.12.2020 gestaltete sich das Kreditengagement zwischen der Stadt Innsbruck und er EIB wie folgt:
15-jährige endfällige
Ausleihungen
bei der EIB –
Aufrechterhaltung
der vorjährigen
Empfehlungen
Zu den bei der EIB zuletzt beanspruchten 15-jährigen endfälligen Ausleihungen erwähnte die Kontrollabteilung, dass dieser Ausstattungsvorschlag seinerzeit von der Fachdienststelle in Zusammenarbeit mit einem externen Berater (dem externen Controller des Finanzbeirates der
Stadt Innsbruck) unter Angabe entsprechender fachlicher Begründungen vorgeschlagen und vom Gemeinderat beschlossen worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl bereits bei den vorjährigen Prüfungen der
Jahresrechnungen (2018 und 2019) in Richtung der MA IV – Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft bezüglich dieser endfälligen Finanzierungstranchen (bei Würdigung der erwähnten fachlichen Begründungen), unter Einbindung des städtischen Finanzbeirates (inkl. dem externen Controller) die Einrichtung eines (zumindest teilweisen) budgetär
möglichen und allenfalls umsetzbaren Tilgungs- bzw. Ansparkonzeptes
in Erwägung zu ziehen bzw. zu prüfen.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang unter anderem, dass vom damaligen Finanzdirektor in
der Sitzung des städtischen Finanzbeirates vom 08.11.2018 dahingehend ein „Ansparmodell in Form einer Rücklagenbildung“ in Aussicht
gestellt worden ist.
Ergänzend machte die Kontrollabteilung auf die Bestimmungen in § 67
Abs. 2 IStR i.d.F. LGBl. Nr. 83/2019 aufmerksam, welche im Zuge des
Inkrafttretens der neuen VRV 2015 ab dem Finanzjahr 2020 für die
Stadt Innsbruck wie folgt normieren:
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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