Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.56
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Der Geldfluss aus der Verrechnung zwischen operativer Gebarung und
Projekten (investive Vorhaben) bildet allfällige Zahlungsmittelüberschüsse („freie Finanzmittel“) aus der operativen Gebarung für städtische investive Projekte ab. Im Finanzjahr 2020 wurden € 3.658.942,64
Überschuss aus der operativen Gebarung für investive Projekte herangezogen.
Der Saldo Geldfluss der voranschlagswirksamen und nicht voranschlagswirksamen Gebarung zeigt demzufolge die Veränderung der
städtischen liquiden Mittel binnen eines Finanzjahres. Im Haushaltsjahr
2020 hat die Stadt Innsbruck ein positives Liquiditätsergebnis von insgesamt € 17.044.808,75 erzielt, wobei der Geldfluss aus der voranschlagsunwirksamen Gebarung € 1.248.135,31 ausmachte. Dies entspricht auch derselben Veränderung der liquiden Mittel im Vermögenshaushalt.
Resümierend hielt die Kontrollabteilung zum städtischen Finanzierungshaushalt fest, dass mit dem Zahlungsmittelüberschuss aus der
operativen Gebarung im Ausmaß von € 43.244.566,32 die (negative)
investive Gebarung in Höhe von € - 61.473.923,59 sowie die Tilgung
von Schulden (€ 9.545.900,38) nicht zur Gänze ausgeglichen werden
konnten. Zur Deckung der städtischen laufenden Investitionen bestand
noch ein weiterer Finanzierungsbedarf im Finanzjahr 2020. Demgemäß
hat die Stadt Innsbruck zusätzliche Fremdmittel in Höhe von
€ 43.560.000,00 aufgenommen. Dies führte zu einer Erhöhung der
städtischen Liquidität um € 17.044.808,75 zum 31.12.2020.
6.2 Operative Gebarung
Finanzierungshaushalt
2020 –
Operative Gebarung –
2. MVAG-Ebene
Die operative Gebarung als Teil des städtischen Finanzierungshaushaltes 2020 stellt sich auf 2. MVAG-Ebene wie folgt dar:
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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