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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.63

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sondere Kapitaltransferzahlungen an Beteiligungen ca. € 51.108.147,43
(78,80 %) geleistet.
Die Finanzierung dieser vorstehenden Gesamtinvestitionen belief sich
im Jahr 2020 entsprechend dem in den verbindlichen Nachweisen ausgewiesenen Zahlenmaterial auf insgesamt € 69.622.439,04. Demzufolge ergibt sich eine rechnerische Differenz zwischen den abgebildeten
städtischen Investitionen und deren Finanzierung von € 4.768.217,11.
(rechnerischer)
Finanzierungsüberschuss

Im Rahmen der Einsichtnahme in die (Investitions-)Nachweise erkannte
die Kontrollabteilung, dass bei einigen ausgewiesenen Vorhaben die
Bedeckung (Finanzierung) teilweise höher war, als die diesbezüglichen
Auszahlungen im Finanzjahr 2020. Beispielhaft führte die Kontrollabteilung zwei Vorhaben – VS Siegmairstraße Großinstandsetzung und den
Ankauf von Grundstück Schuchter – an.
Beim Projekt VS Siegmairstraße wurde an die IIG KG eine Kapitaltransferzahlung von € 200.000,00 überwiesen, welche mit einem Darlehensbetrag von € 5.140.000,00 sowie mit Bedarfszuweisungsmitteln
(COVID-19-Sonderförderung) von € 60.000,00 finanziert wurde. Folglich
ergab sich ein (rechnerischer) Finanzierungsüberschuss für das Finanzjahr 2020 von € 5.000.000,00.
Beim zweiten Projekt Ankauf von Grundstück Schuchter wurde im Jahr
2020 die 1. Kaufpreisrate in Höhe von € 1.500.000,00 überwiesen. Die
Bedeckung erfolgte ebenfalls mit einem Darlehen in Höhe von
€ 3.141.000,00 und mit Bedarfszuweisungsmitteln von € 1.515.000,00.
Auch in diesem Fall errechnete sich im Finanzjahr 2020 ein (rechnerischer) Finanzierungsüberschuss von € 3.156.000,00.

Diverse Vorhaben –
Empfehlung

Eingehende Recherchen der Kontrollabteilung bezüglich „Diverse Vorhaben“ zeigten, dass im Investitionsnachweis der Stadt Innsbruck teilweise Projekte ausgewiesen werden, die nach Einschätzung der Kontrollabteilung keine städtischen Vorhaben im Sinne des § 51 IStR sind.
So wurden beispielsweise ausbezahlte Fördermittel an private Wohnund Pflegeheime als investives Vorhaben (420_Kapitaltransfer) oder
Baukostenzuschüsse an private Haushalte gemäß Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz ebenfalls als Investitionsprojekt (363_Kapitaltransfer) im besagten Investitionsnachweis der Stadt Innsbruck dargestellt.
Da die beiden obgenannten Investitionsvorhaben weder mit einer der
gesetzlich normierten Mittelaufbringungen (aus Darlehen, aus Zahlungsmittelreserve für zweckgebundene Haushaltsrücklagen, aus Verkauf von Anlagevermögen oder aus Kapitalvermögen) finanziert wurden, noch ein Vorhaben iSd § 51 IStR (Investitionen in Sachanlagen
oder Beteiligungen sowie einmalige Instandhaltungsmaßnahmen) sind,
waren diese aus Sicht der Kontrollabteilung nicht im städtischen (Investitions-)Nachweis nach § 51 IStR aufzunehmen.
Die Kontrollabteilung merkte ergänzend an, dass die betreffenden Auszahlungen gemäß VRV 2015 unzweifelhaft im Finanzierungshaushalt in
der investiven Gebarung zu verbuchen sind.

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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