Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.64
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV zu prüfen, inwieweit die im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 ausgewiesenen Vorhaben den Bestimmungen des IStR
entsprechen und dort als städtische Investitionen samt Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen über die gesamte Laufzeit darzustellen
sind. Gegebenenfalls ist der Investitionsnachweis zu adaptieren, um
künftig den verbindlichen Normen des Innsbrucker Stadtrechtes zu entsprechen.
Im Anhörungsverfahren teilte die betreffende Fachdienststelle mit, dass
der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig entsprochen werde. Die
notwendigen Korrekturen werden vorgenommen und in einem überarbeiteten Nachweis für Vorhaben nach § 51 IStR ersichtlich gemacht
werden.
Investitionsdarlehen
von Finanzunternehmen –
Empfehlung
Im Zuge der Einsichtnahme in die städtischen Investitionsnachweise
war für die Kontrollabteilung auffallend, dass bei der betragsmäßig
höchsten
Finanzierungskomponente
nur
ein
Betrag
von
€ 38.251.697,13 an (Investitions-)Darlehen ausgewiesen wurde. Die
Stadt Innsbruck hat allerdings im Finanzjahr 2020 mehrere Darlehen in
einer Gesamthöhe von € 43.560.000,00 aufgenommen, deren Verwendungen vom Gemeinderat am 27.05.2021 beschlossen wurden.
Die Form der Mittelaufbringung ist entscheidend dafür, ob ein Vorhaben
nach § 51 IStR vorliegt. Ein Vorhaben ist auf jeden Fall in einem (Investitions-)Nachweis darzustellen, wenn die Finanzierung zumindest durch
Mittelaufbringung aus Darlehen erfolgte.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung waren infolgedessen einige
Vorhaben im Ausmaß von mehr als € 5.308.302,87, die u.a. mit einem
Darlehen finanziert wurden, nicht entsprechend den Bestimmungen des
Innsbrucker Stadtrechts im betreffenden Nachweis dargestellt.
Die Kontrollabteilung merkte hierzu an, dass mit diesen vom GR genehmigten Darlehen gemäß Nachweis der Investitionstätigkeit und deren Finanzierung „Sonstige Investitionen“ in Höhe von € 6.044.573,54
bedeckt wurden. Hierbei handelt es sich überwiegend um investive
Maßnahmen aus der Postengruppe 0, beispielsweise um Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Maschinen und maschinelle Anlagen, Werkzeuge und sonstige Erzeugungsmittel oder Sonderanlagen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV die städtischen (Investitions-)Nachweise nach § 51
IStR auf ihre Vollständigkeit zu prüfen, insbesondere auf einjährige und
mehrjährige investive Vorhaben, die mit einem Darlehen finanziert wurden. Gegebenenfalls sind die im Entwurf des Rechnungsabschlusses
2020 ausgewiesenen (Investitions-)Nachweise um jene Vorhaben zu
adaptieren bzw. künftig ordnungsgemäß abzubilden.
Im Anhörungsverfahren teilte die betreffende Fachdienststelle mit, dass
der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig entsprochen werde. Die
notwendigen Korrekturen werden vorgenommen und in einem überarbeiteten Nachweis für Vorhaben nach § 51 IStR ersichtlich gemacht
werden.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…….
Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
62