Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.65
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Kapitaltransfers aus
Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel
Des Weiteren stellte die Kontrollabteilung fest, dass bei der zweitgrößten Finanzierungskomponente „Kapitaltransferzahlungen aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel“ ebenfalls ein geringerer Betrag im besagten Nachweis abgebildet wurde (€ 10.397.298,10).
Die Stadt Innsbruck hat Bedarfszuweisungsmittel von Seiten des Amtes
der Tiroler Landesregierung für das Finanzjahr 2020 von insgesamt
€ 13.319.960,00 erhalten. Aus dem Gemeindeausgleichsfonds erhielt
die Stadt für verschiedene Investitionsprojekte eine Summe von
€ 10.500.000,00, für Infrastrukturprogramme für die Jahre 2020-2024
einen Betrag von (jährlich) € 300.000,00 sowie eine COVIDSonderförderung in Höhe von € 2.519.960,00.
Sohin errechnet sich ein Differenzbetrag zwischen der operativen Gebarung des Finanzierungshaushaltes und dem Investitionsnachweis
nach § 51 IStR von rd. € 2.922.661,90.
Verrechnung zwischen
der operativen
Gebarung und
Projekten –
Empfehlung
Eine weitere maßgebliche Finanzierungskomponente für städtische
investive Vorhaben ist die Finanzierung durch Zahlungsüberschüsse
aus der operativen Gebarung. Zufolge des verbindlichen Investitionsnachweises hat die Stadt Innsbruck im Finanzjahr 2020 mehrere Projekte zum Teil mit solchen Zahlungsüberschüssen im Ausmaß von insgesamt € 3.658.942,64 finanziert.
Im Rahmen einer vertieften Einschau in den betreffenden Nachweis für
Vorhaben nach § 51 IStR konstatiert die Kontrollabteilung, dass bei
einzelnen investiven Vorhaben Auszahlungen aus der Verrechnung
zwischen der operativen Gebarung und Projekten von gesamt
€ 3.471.408,15 als (bezahlte) „Investitionskosten“ ausgewiesen wurden.
Die Kontrollabteilung zeigte sich über diese Darstellungsweise im städtischen (Investitions-)Nachweis verwundert, da diese „Investitionskosten“ die Summe der gesamten städtischen investiven Mittelverwendungen (Investitionsvolumen) erhöhten und darüber hinaus wurden diese
mit Darlehen, Kapitaltransfers, Auflösung von Haushaltsrücklagen usw.
bedeckt.
So wurden beispielsweise beim Vorhaben Bedarfszuweisung
(940_Kapitaltransfer) diese „Investitionskosten“ aus der Verrechnung
zwischen der operativen Gebarung und Projekten in Höhe von
€ 1.287.733,00 mit einer erhaltenen Transferzahlung von Ländern, fonds u. -kammern in derselben Höhe (€ 1.287.733,00) ausfinanziert.
Auch beim (einjährigen) Vorhaben KG Reichenau Süd, Erweiterung 2
Gruppen (P2020_KG_Reich_Erw_E) wurden neben den an die IIG KG
geleisteten Kapitaltransferzahlungen in Höhe von € 1.325.000,00 auch
„Investitionskosten“ von € 290.000,00 als Mittelverwendungen ausgewiesen. Die Gesamtkosten von € 1.615.000,00 wurden dann mit einem
Darlehen in Höhe von € 927.500,00 und mit Bedarfszuweisungsmitteln
(COVID-19-Sonderförderung) von € 397.500,00 finanziert. Dies hatte
zur Folge, dass im Jahr 2020 die Finanzierung um € 290.000,00 höher
war als die ausgewiesenen Investitionskosten.
In diesem Kontext wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass gemäß
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…….
Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
63