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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.66

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IStR investive Vorhaben mit ihren Finanzierungskomponenten und den
aus dem Vorhaben resultierenden laufenden (ausbezahlten) Mittelverwendungen darzustellen sind.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Wirtschaft und Finanzverwaltung der MA IV zu prüfen, ob der Ausweis jener Vorhaben, bei denen Investitionskosten aus der Verrechnung zwischen operativer Gebarung und Projekten abgebildet wurden, den Bestimmungen des § 51
IStR entsprechen. Gegebenenfalls ist der Investitionsnachweis zu berichtigen und künftig ordnungsgemäß darzustellen.
Im Anhörungsverfahren teilte die betreffende Fachdienststelle mit, dass
der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig entsprochen werde. Die
notwendigen Korrekturen werden vorgenommen und in einem überarbeiteten Nachweis für Vorhaben nach § 51 IStR ersichtlich gemacht
werden.
6.4 Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
„Saldo (4) –
Geldfluss aus der
Finanzierungstätigkeit“

Gemäß der im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 der Stadt Innsbruck für den Gesamthaushalt angestellten Finanzierungsrechnung
ergibt sich im Bereich der Finanzierungstätigkeit als „Saldo (4) Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit“ ein (positiver) Betrag von
€ 34.026.030,71.
Im Detail gestaltet sich der Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit auf
der 2. MVAG-Ebene folgendermaßen:

Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit

Während für Neukreditaufnahmen im Rahmen des VA 2020 (NVA bzw.
weiterer NTKs) noch von einer Gesamtsumme von € 53.745.800,00
ausgegangen worden ist, erfolgten im Rechnungsjahr 2020 tatsächliche
Neukreditbeanspruchungen
im
betraglichen
Ausmaß
von
€ 43.560.000,00.
Der im Rahmen der Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzinstru-

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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