Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.77
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€ 140,88 €/m², für die im Grundstücksrasterverfahren ein Preis von 2,00
€/m² angesetzt würde, zielführend ist und ggf. diese Teilfläche – gemeinsam mit der zweiten Teilfläche Gst. 1518/1 und dem Gst. 1810 –
einer Neubewertung zuzuführen.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens informierte das Amt für Rechnungswesen der MA IV, der Empfehlung zu entsprechen und eine Neubewertung durchzuführen.
Zu- und Abgänge 2020
Im Jahr 2020 kam es mit durch den Verkauf von zwei Grundstücken zu
einem Buchwertabgang in Höhe von insgesamt € 778.913,66. Sechs
Grundstücke mit einem Gesamtbuchwert von € 762.756,00 fanden Eingang in das Anlagenvermögen, so dass es zum Stichtag 31.12.2020 in
Summe zu einem Buchwertabgang von € 16.157,66 kam.
Straßenbauten –
Bestand
Für Zwecke der Erstbewertung kann im Sinne der Verwaltungsökonomie eine weitere Unterteilung einer Straße in ihre Bestandteile entfallen.
Ausreichend ist, die Breite und Länge der Straße und ob diese befestigt
oder unbefestigt ist, zu bestimmen.
Zur Straße gehören demnach u.a.:
Sämtliche Schichten des Straßenkörpers,
Radwege, Gehwege, kombinierte Rad- und Gehwege,
Fußgängerquerungshilfen,
Gräben, Böschungen, Stützmauern und Bankette,
Straßenabläufe und Straßenentwässerungsanlagen,
Grünstreifen sowie
Schutzplanken und Betonschutzwände.
Selbstständig zu erfassen und einzeln zu bewerten seien u.a.:
Kreisverkehrsanlagen,
Bushaltestellen,
Parkplätze aller Art samt Parkleitsystemen,
Verkehrsampeln und Signalanlagen sowie
Straßenbeleuchtungen.
Nicht von der Gruppe Straßenbauten – Bestand umfasst ist die Bewertung der Grundstücksflächen, auf denen sich die Straßen befinden. Die
entsprechenden Vermögenswerte finden sich in der Gruppe Grundstücke zu Straßenbauten – Bestand.
Preisansatz für
Straßenbauten
Im Zuge der Erstellung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz wurde ein
einheitlicher Kostenansatz für Herstellungskosten von Straßen in Höhe
von € 60,00 gewählt. Dieser wurde durch den Gemeinderat per Beschlussfassung bestätigt.
Datenerhebung
Grundstücke und
Straßenbauten
Die Ermittlung der Straßenflächen erfolgte durch das Referat Geoinformationssysteme des Amtes für Allgemeine Servicedienste, welches u.a.
auch bei der Erhebung der Grundstücke der Stadt wesentliche Grundlagen lieferte.
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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