Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.76
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Unbebaute Grundstücke - Bestand
EB
in €
1.658.715
3.317.430,00
Nutzung
Alpen
Alpen
36
Gärten
Gärten
407
Gewässer
Feuchtgebiete
3
4.061
6.091,50
Gewässer
Fließende Gewässer
34
48.172
72.257,25
Gewässer
Gewässerrandflächen
4
73.196
109.794,00
Gewässer
Stehende Gewässer
8
7.148.872
10.723.308,00
Landw. genutzte Grundfl.
Äcker, Wiesen oder Weiden
265
766.668
46.637.912,68
Landw. genutzte Grundfl.
Dauerkulturanl. od. Erw.gärten
2
8.136
378.437,30
Landw. genutzte Grundfl.
Verbuschte Flächen
34
145.910
6.678.967,58
Sonstiges
Abbaufl., Halden u. Deponien
1.266
154.252,50
Sonstiges
Betriebsflächen
Sonstiges
Fels- und Geröllflächen
56 16.304.073
32.608.146,00
Sonstiges
Freizeitflächen
80
457.691
59.639.917,69
Sonstiges
Friedhöfe
15
128.572
15.691.854,31
Sonstiges
Parkplätze
70
69.921
7.482.576,04
Sonstiges
Vegetationsarme Flächen
7
675.086
1.350.172,00
Wald
Forststraßen
86
30.840
61.680,00
Wald
Krummholzflächen
43
6.027.475
12.054.950,00
Wald
Wälder
531
6.151.791
14.226.496,78
Summe
Anzahl
Fläche
in m²
Benutzungsart
559.301 316.084.325,48
2
461
1.269.049 115.968.282,69
2.144 41.528.795 643.246.851,80
Hinsichtlich der Flächen mit der Benutzungsart Sonstiges ließ sich feststellen, dass die Bewertung der Flächen mit Nutzung Fels- und Geröllflächen sowie vegetationsarme Flächen mit dem per interner plausibler
Wertfeststellung ermittelten Preis von 2,00 €/m² erfolgte und sämtliche
weitere Nutzungen im Grundstücksrasterverfahren und gemäß § 39
Abs. 4 Z 2 c) VRV 2015 mit 20 % des Basispreises für Bauflächen der
jeweiligen Katastralgemeinde bewertet wurden.
Ausnahme vom Grundstücksrasterverfahren –
Bewertung nach
Anschaffungskosten –
Empfehlung
Eine Ausnahme bildete das Grundstück KG Wilten Gst. 1810, Nutzung
Betriebsfläche, mit 1.191 m², an welchem die Stadt im Jahr 2019
4/5 Anteile erworben hat. Hierbei handelt es sich um die Zufahrt zum
Gst. 1518/1 mit einer Fläche von 33.876 m², welches zeitgleich im Juli
2019 in einem Paket erworben wurde und welches wiederum die Benutzungsart landwirtschaftlich genutzte Grundflächen, Nutzung Äcker,
Wiesen oder Weiden (20.030 m²) und Benutzungsart Wald, Nutzung
Wälder (13.846 m²) aufweist.
Die Bewertung der drei Flächenanteile im Zuge der EB konnte von der
Kontrollabteilung nachvollzogen werden, jedoch kam es aus ihrer Sicht
zu einer überhöhten Bewertung der Fläche Gst. 1810 mit € 231.713,65
sowie des Flächenanteils Gst. 1518/1, Nutzung Wälder (13.846 m²) mit
€ 1.950.606,28. Im Gegenzug kam es, nachdem die Summe der Bewertungen für die drei Grundstücke dem Kaufpreis entsprach, zu einer
verminderten Bewertung der Teilfläche Gst. 1518/1, Nutzung Äcker,
Wiesen oder Weiden (20.030 m²) mit € 2.821.800,07.
Im gegenständlichen Fall wurde § 24 Abs. 4 VRV 2015 – Sachanlagen
sind zu fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu
bewerten – zwar entsprochen, dennoch sprach die Kontrollabteilung an
das Amt für Rechnungswesen der MA IV die Empfehlung aus zu prüfen,
inwiefern die Bewertung der Teilfläche Gst 1518/1, Nutzung Wälder, mit
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…….
Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
74