Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
3.
G R - S i t z u n g
1 7 . 1 1 . 2 0 2 1
Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG), Abschaffung der Pfefferspraypistolen und Anschaffung
von Bodycams
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
1.
MagIbk/35293/SV-ANF/316/2
Verfügung über die Übertragung
von Angelegenheiten im eigenen
Wirkungsbereich betreffend Verordnungen im Straßenverkehr
(Delegationsvereinbarung), halbjährlicher Bericht
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden
Bericht der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr
und Straßenrecht, vom 31.10.2021 betreffend die gemäß der Delegationsverfügung
vom 15.07.2021 dem Bürgermeister übertragenen Verordnungen nach § 94d Straßenverkehrsordnung 1960, zur Kenntnis.
2.
MagIbk/34468/RA-VL-VO/1
Änderung der Müllabfuhrordnung,
Neuerlassung als Müllabfuhrordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2021 und Änderung der Abfallgebührenordnung, Zulässigkeit
von Unterflursystemen
Beschluss (bei Stimmenthaltung von SPÖ,
4 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.11.2021:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt den in Beilage 1 angeschlossenen Entwurf der Müllabfuhrordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck 2021 samt
Anlage 1 sowie den in Beilage 2 angeschlossenen Entwurf der Verordnung, mit
der die Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird.
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2021:
Vorliegender Bericht der Geschäftsstelle für
Gemeinderat und Stadtsenat - samt Stellungnahmen der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, der Mag.-Abt. II, Allgemeine
Bezirks- und Gemeindeverwaltung, sowie
der Zentralpersonalvertretung I (ZPV I) wird zur Kenntnis genommen.
Die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
wird ersucht, nach Beschlussfassung im
Gemeinderat den vorliegenden Formulierungsvorschlag für den neuen Absatz 4 des
§ 38 d Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) an den Landesgesetzgeber
heranzutragen.
4.
IV 6738/2020
Sondervermögen der ehemaligen
KUF, Zweckwidmung und weitere
Vorgangsweise
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2021:
Die gemäß Gemeinderatsbeschluss vom
16.07.2020, Zahl wie oben, aufgelösten
Veranlagungen der ehemaligen KUF werden der betrieblichen Gesundheitsförderung
zweckgewidmet.
Dies erfolgt in der mit dem Hauptausschuss
der Zentralpersonalvertretung abgestimmten Form (Schreiben vom 03.05.2021), dass
der bereits gebildeten Rücklage aus dem
Gesamterlös (laut Beschlüssen vom
27.05.2021, IV 4102/2021 sowie
IV 4070/2021; per 31.12.2020
€ 1.288.201,63) die vereinbarten Zinsen in
Höhe von € 71.798,37 (entspricht ca. 0,5 %
per anno über 20 Jahre) zugebucht werden.
Damit beträgt die Rücklage insgesamt
€ 1.360.000,-- (= € 68.000,-- mal 20 Jahre).
Das vorliegende Nachtragskreditansuchen
zur Zuführung der Zinsen an die zweckgebundene Haushaltsrücklage wird genehmigt
(Bedeckung durch Haushaltsstelle 1/099000-590300).
GR-Sitzung 17.11.2021