Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.2

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-2-

Aus der Rücklage wird über 20 Jahre ein
jährlicher Betrag von bis zu € 68.000,-- für
die betriebliche Gesundheitsförderung zur
Verfügung gestellt. Minderabrufe verbleiben
in der Rücklage.
Die Abstimmung der konkreten Maßnahmen
und der damit verbundenen budgetären
Vorsorge erfolgt jährlich (und zeitgerecht im
Rahmen des Budgetierungsprozesses für
das Folgejahr) zwischen der Mag.-Abt. I,
Personalwesen, und dem Hauptausschuss
für Belange der Zentralpersonalvertretung I
und II.
5.

IV 14396/2021
Anpassung der Mietzins- und
Annuitäten-Beihilfe an das
Land Tirol

Beschluss (bei Stimmenthaltung FPÖ,
7 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2021:
Der Stadtsenat beschließt die Anpassung
der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe entsprechend den Änderungen der Zumutbarkeitstabelle des Landes Tirol für die Wohnbeihilfe und dies mit dem Mehraufwand von
ca. € 210.000,-- jährlich mitzutragen.
6.

IV 14682/2021
Förderaktion für SeniorInnen zum
Umbau von seniorInnengerechten
Nasszellen, Weiterführung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.11.2021:
Die städtische Förderungsaktion für SenIorinnen und Menschen mit Behinderung für
den "Umbau von seniorlnnengerechten
Nasszellen" wird unter Anwendung vorliegender adaptierter Richtlinie ab 01.01.2022
auf die Dauer von fünf Jahren bis zum
31.12.2026 nach Maßgabe der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden
Finanzmittel fortgeführt.
Der Förderungsprozentsatz beträgt 35 %
mit einer Maximalförderung von € 3.500,-pro seniorlnnengerechter Nasszelle. Hinsichtlich Einkommensgrenzen gelten die
Bestimmungen der Wohnhaussanierungs-

GR-Sitzung 17.11.2021

richtlinien Punkt 2.4.2 in der jeweils geltenden Fassung, welche weiterhin die Einkommensfreistellung vorsehen.
Personen, deren Einkommen unter dem
Ausgleichzulagen-Richtsatz liegt, können
wie bisher ihre städtische Förderung an die
ausführende Firma abtreten. Für diesen Teil
der Kosten entfällt die Notwendigkeit der
Vorfinanzierung.
7.

MagIbk/38099/LA-LSA/1/SAG/1
Verlassenschaft, Annahme
Vermächtnis

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
8.

Anträge des Stadtteilausschusses
Igls

8.1

Finanzmittel des Unterausschusses Igls, Erhöhung des jährlichen
Budgets

Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, 4 Stimmen):
Antrag des Stadtteilausschusses Igls vom
20.10.2021:
Der Unterausschuss Igls erhält ab dem
Jahr 2022 eine jährliche Zuwendung aus
den Mitteln der Stadtgemeinde Innsbruck in
Höhe von € 8.500,--.
8.2

Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Linie
"6", Attraktivierung des Betriebes,
Freigabe der finanziellen Mittel zur
Umsetzung der baulichen Maßnahmen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtteilausschusses Igls vom
20.10.2021:
Der Bürgermeister wird ersucht, mit der Geschäftsführung der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) Gespräche aufzunehmen, um abzuklären, wofür die Pönalezahlungen der Bombardier
GmbH, welche aufgrund von Lieferverzögerungen fällig wurden und für die Attraktivierung der Linie "6" vorgesehen waren, verwendet wurden.