Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.49
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der EMA). Damit verbietet sich Werbung für die Impfstoffe generell, insbesondere aber bei
Jugendlichen und Kindern. Selbst wenn man aber die Zulässigkeit von Werbung bejahte,
müsste diese einen klaren Hinweis auf die Tatsache der nur bedingten Zulassung, auf die
unter Umständen schweren Nebenwirkungen und die Tatsache, dass viele
Langzeitnebenwirkungen noch gar nicht bekannt sind, enthalten.
Eine mögliche allfällige Behauptung der Landesregierung, es handle sich z.B. beim an
Jugendliche gerichteten Flyer „Tirol Impft" nicht um Werbung, sondern um Information,
geht daher ins leere.
Die Werbung für die Impfung gegen COVID-19 bei Jugendlichen und Kindern möge daher sofort
eingestellt werden.