Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.105
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Die Zuweisung des Antrags an den Stadtsenat zur selbständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
der GRÜNEN, 10 Stimmen; gegen
GRin Mag.a Klingler-Newesely):
Der von GRin Mag.a Lutz und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 13.10.2021 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalt nach angenommen.
39.2.7 GfGR/257/2021
Pavillon am Vorplatz des Tiroler
Landestheaters, Ideenfindung unter Einbeziehung der Bevölkerung
(GR Appler)
GR Appler: Ich referiere den Antrag für
mehrere Fraktionen. Es gibt die mannigfaltigsten Ideen zum Pavillon - eine weitere
haben wir heute im späteren Verlauf der Sitzung. Ich glaube, die gehören alle zusammengeführt, damit auch die BürgerInnen
viele Ideen für den Pavillon einbringen können.
Ich beantrage, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Appler und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am
13.10.2021 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
39.2.8 GfGR/258/2021
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Entfernung des aufgemalten Mund-Nasen-Schutzes von den Fahrzeugen (GR Schmidt)
GR Schmidt: Wenn man durch die Stadt
geht, wird man feststellen, dass auf den öffentlichen Verkehrsmitteln Masken aufgemalt sind. Ich ersuche Herrn Bürgermeister,
diese Bemalung entfernen zu lassen, denn
GR-Sitzung 17.11.2021
es ist eine Schande, dass wir solche Softpropaganda anwenden müssen.
Ich beantrage,
beiliegenden Antrag anzunehmen.
(Auf Wunsch von GR Schmidt werden seine
Wortmeldungen nicht gegendert.)
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Schmidt):
Der von GR Schmidt in der Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2021 eingebrachte
Antrag wird dem Inhalt nach abgelehnt.
39.2.9 GfGR/259/2021
COVID-19, Impfung von Kindern,
Entfernung der Werbung
(GR Schmidt)
GR Schmidt: Ich ersuche Herrn Bürgermeister bei der Tiroler Landesregierung zu
erwirken, die Werbung für die Corona-Impfung einzustellen, weil sie rechtlich nicht zulässig ist. Ich kann das auch gerne begründen.
Wenn man sich das Zahlenmaterial der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH (AGES) ansieht, wird man feststellen, dass eine Infektion mit Corona für Kinder und Jugendliche
ein völlig vernachlässigbares Risiko ist.
Andererseits stellt man fest, dass eine Impfung sehr wohl sehr starke Nebenwirkungen
hat. Es kommen mittlerweile sogar Neugeborene mit Schlaganfall zur Welt. Wenn
man Hebammen befragt, werden sie das
bestätigen. Jedes andere Arzneimittel wäre
in solch einem Fall schon lange vom Markt
genommen worden.
Im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Institutes aus Deutschland, veröffentlicht am
19.08.2021, sind im Vergleich zu sämtlichen
anderen Impfungen der letzten 20 Jahre
das Zwanzigfache an Nebenwirkungsmeldungen angegeben.
Ein weiterer Punkt, warum diese Vorgehensweise rechtlich nicht zulässig ist, ist
Folgender: Wie heute schon erwähnt, ist
mittlerweile bekannt, dass die Impfung
keine sterile Immunität erwirkt. Die monotone Erzählung, dass nur die Impfung ein
Ausweg aus der Pandemie sei, ist schlichtweg falsch. Selbst die European Medicines
Agency (EMA) sagt, dass sie nur einen