Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.106

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 999 -

Schutz vor schwerer Erkrankung bieten
kann. Ein solches Risiko haben Kinder und
Jugendliche überhaupt nicht.
Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist das Kindeswohl an oberster Stelle. Kinder dürfen nur geimpft werden,
wenn sie dadurch einen gesundheitlichen
Vorteil haben. Das Argument, dass man das
zum Schutz der Allgemeinheit machen
muss, ist daher ebenfalls nicht haltbar.
Die letzten zwei Punkte sind die wichtigsten.
Es haben alle derzeit in Verwendung befindlichen Impfstoffe nur eine bedingte Zulassung. Jeder, der sich impfen lässt - dessen
freie Entscheidung es ist - ist automatisch
Teilnehmer einer Studie. Genau da greift
§ 42 des Arzneimittelgesetzes. Die Teilnahme an einer Studie ist Jugendlichen nur
dann erlaubt, wenn sie sich durch eine allfällige Erkrankung einer schweren Gefahr
aussetzen würden. Dafür dürfen keine Anreize gestellt werden, z. B. ein Gewinnspiel.
Gemäß § 50 des Arzneimittelgesetzes sind
alle Maßnahmen, die die Abgabe oder den
Verbrauch fördern, als Werbung zu verstehen.
Gemäß § 50 Abs. a ist Werbung nur für zugelassene Arzneimittel erlaubt. Daraus folgt,
dass Werbung für diese Impfstoffe generell
verboten ist, ganz besonders bei Kindern.
Auf dem Flyer, den ich in Händen halte, ist
ein Gewinnspiel angepriesen und das entspricht nicht der derzeitigen Gesetzeslage.
Ich beantrage daher,
beiliegenden Antrag anzunehmen.
(Auf Wunsch von GR Schmidt werden seine
Wortmeldungen nicht gegendert.)
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Die Entscheidung, ob man etwas dazu sagen soll oder
nicht, ist immer ein schmaler Grat, weil sich
die Dinge manchmal von selbst erledigen.
(Beifall)
Aber ich kann die Wortmeldung nicht einfach so stehen lassen! Es bereitet mir nahezu körperliche Schmerzen, wenn ich
höre, welche Unwahrheiten hier ungeprüft
öffentlich verbreitet werden dürfen! (Beifall)
Wir finden dafür in der Demokratie ganz
schwer eine Lösung. Die, die mir leidtun,
sind jene, die - weil sie vielleicht nicht die
Möglichkeit haben - sich nicht ausreichend
informieren, verschiedene Meinungen und
GR-Sitzung 17.11.2021

Studien lesen etc. und dann auf solche Reden hereinfallen.
Damit werden Menschenleben gefährdet
und deshalb weise ich diese Begründung
zurück. Ich kann einfach nur darauf hoffen,
dass sich auch GR Schmidt über kurz oder
lang auf breiterer Basis über nachgewiesene Erfolge der Impfungen in allen Altersgruppen informiert und nicht nur Teilbereiche von Informationen kundtut.
Um nur eine Sache herauszunehmen: Es
hat kaum jemand, der sich wissenschaftlich
damit befasst hat, behauptet, dass die Impfung eine sterile Wirkung entfaltet. Jetzt
können wir noch über die Varianten diskutieren, die uns in diese Situation bringen. Im
letzten Jahr zu Beginn der Impfung, war die
Basis eine ganz andere.
Man müsste den Antrag eigentlich zurückweisen, weil er Menschenleben gefährdet.
Man dürfte über ihn nicht einmal abstimmen. So ein Antrag ist wirklich auf Basis
des heutigen Wissensstandes von WisschaftlerInnen zurückzuweisen. Wir werden
ihn natürlich ablehnen, wenn es zur Abstimmung kommt.
Aber ich habe die Bitte und hoffe doch, dass
sich da manche auch noch "einkriegen" und
mit ihrem Mandat, das sie in einem demokratischen Gremium haben, nicht nur auf
ein kleines Thema in einer Weise fokussieren, sondern wirklich auf die Breite der Gesellschaft schauen und für die Menschen etwas Gutes tun.
Wir werden den Antrag, wenn es überhaupt
zu einer Abstimmung kommt, ganz klar ablehnen.
GR Mag. Plach: Ich möchte dem Antrag
von GR Schmidt gar nicht mehr Raum geben, sondern nur noch einen Punkt hinzufügen. Weder das Zitat aus dem ABGB noch
das aus dem Arzneimittelgesetz stimmt. Ich
habe das gerade überprüft. (Beifall)
GR Schmidt reißt Dinge aus dem Kontext
und verbreitet damit hier Unwahrheiten. Das
möchte ich entschieden zurückweisen.
GRin Heisz: In der Demokratie ist das Gute,
dass jede/r das Recht auf eine eigene Meinung hat, aber nicht jede/r hat das Recht
auf seine eigenen Fakten!