Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.133

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Beilage 1

Übergangsbestimmungen
Vor Inkrafttreten dieser Verordnung von der Stadtgemeinde Innsbruck bezogene
Sammelbehälter aus dauerhaftem Material können zur Abgabe des Restmülls an die
öffentliche Müllabfuhr weiterverwendet werden.
§ 17
Inkrafttreten
Die Müllabfuhrordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2021 tritt mit dem der
Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Müllabfuhrordnung der
Landeshauptstadt Innsbruck 2015 außer Kraft.

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