Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.283
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Stadt Innsbruck – Amt für Wald und Natur
Datum: 25.05.2021
INNS"
BRUCK
1. Einleitung
1.1
Allgemeines
Das Mountainbiken in den unterschiedlichsten Sport- und Spielformen erlebt in den letzten
Jahren eine immer größer werdende Beliebtheit. Innsbruck bekannt als Alpenstadt und
Sportstadt bietet Mountainbikern die einzigartige Möglichkeit in wenigen Minuten vom urbanen
Raum in angrenzende Natur- und Erholungsräume zu gelangen. Die Nutzung von legalen
Wegeanlagen (Forststraßen) zum Erreichen von diversen Ausflugszielen rund um Innsbruck,
erfolgt zur Gänze zusammen mit weiteren Nutzergruppen (Wanderern, Waldbesitzern,
Hüttenwirten uvm). Für Talfahrten nutzen Mountainbiker bekannter Weise immer häufiger
Wandersteige, welche nicht dafür ausgelegt sind und es hier teils zu Erosionsschäden kommt.
Das Konfliktpotential zwischen Mountainbikern und anderen Nutzergruppen auf Wandersteigen
sowie auch auf Forstwegen ist omnipräsent.
Aufgrund dieser vorhandenen Problematik und der steigenden Anzahl an Mountainbikern im
Natur- und Erholungsraum wurde im Jahre 2016 der Arzler Alm Trail - kurz AAT und der
Hungerburg Trail – kurz HUBU (vgl. Bild 1) errichtet und somit ein legales Angebot für
Mountainbiker für Talfahrten geschaffen. Die Nutzung dieser Trails mit ca. 40.000 Fahrten pro
Jahr (Stand 2018) zeigt, dass durch ein legales Angebot ein Großteil der Nutzer gelenkt werden
können und in weiterer Folge Konflikte reduziert werden.
Bild 1: Orthofoto mit Lage der Bestandsstrecken Arzler Alm Trail und Hungerburg Trail (Quelle: WebOffice)
Einreichung Stadtwaldtrail
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