Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.310

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Antwort:

ja

Frage 22.1:

Wenn ja, wo und wie hoch wird dieser beziffert?

Antwort:

Zusätzlicher Bedarf wird auf ausgewählten Spielplätzen mit hoher Frequenz
(und ohne mögliche WC-Nutzung in vertretbarer Entfernung) gesehen. Die
Anzahl kann nicht genau beziffert werden.

Frage 22.2:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

-

Frage 23:

Erkennt Herr Bürgermeister den politischen Auftrag, als Kommune für die Bereitstellung von öffentlichen WC-Anlagen die Verantwortung zu übernehmen?

Antwort:

Ja, siehe Antwort zu Frage 22.

Frage 23.1:

Wenn ja, wie will er dieser Verantwortung nachkommen?

Antwort:

In Absprache mit den städtischen Dienststellen und Beteiligungen und den
einzubeziehenden Ressortführenden sollen bei Bedarfsmeldungen Umsetzungsvorschläge dem Gemeinderat vorgelegt werden.

Frage 23.2:

Wenn nein, weshalb sieht er diese Verantwortung nicht?

Antwort:

-

Frage 24:

Wird die Bündelung des Betriebs der öffentlichen WC-Anlagen bei einem verantwortlichen Betreiber als sinnvoll erachtet?

Antwort:

Die Beantwortung dieser Frage setzt eine verbindliche Definition über den
Begriff "öffentliche WC-Anlagen" voraus. Gesetzliche Vorgaben aus der Gewerbeordnung/Betriebsanlagengenehmigung oder auch die Innsbrucker
Gastgartenverordnung etc. verpflichten GastronomInnen, auch Nicht-KundInnen den Zugang zur Toilette zu gewähren. In Einkaufszentren, in denen
ein gastronomisches Angebot besteht, werden WC-Anlagen in einer weiten
Interpretation des Begriffs ebenfalls als "öffentliche" Toiletten geführt und
wurden als solche auch in den Kartenbestand der Stadt Innsbruck übernommen.

Frage 24.1:

Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort:

-

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