Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.40

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- 933 -

GR Kunst: Ich habe eine Frage bezüglich
der Gebühr. Kann mir jemand erklären,
weshalb der verdichtete Abfall, also jener,
der gepresst wurde, teurer ist als der "normale"? Ich habe nach Antworten gesucht,
aber nichts herausgefunden.
Bgm. Willi: Ich kann nur mutmaßen. Wenn
etwas verdichtet wird, hat man am Ende
eine größere Menge mit kleinerem Volumen. Ob die Gebühr mit dem Verbrennen
des Abfalls, das am Ende des Prozesses
stattfindet, zusammenhängt, weiß ich leider
nicht.
GR Gleinser: Ich möchte anregen, überprüfen zu lassen, ob man Metall- und Leichtverpackungen kombinieren kann. In der
Bundeshauptstadt Wien hat man diesen
Schritt bereits vor zwei Jahren unternommen. Man konnte dadurch eine Steigerung
von 10 % bei der Sammelquote erreichen.
Der Abfall wird in weiterer Folge mechanisch getrennt. Das ist überhaupt kein Problem.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich habe die Wortmeldung akustisch leider nicht genau verstanden, aber es wäre sinnvoll, wenn die
NEOS einen Prüfantrag einbringen würden.
Wäre das möglich?
GR Gleinser: Ja, das können wir machen.
Es geht darum, Kunststoffe und Metallverpackungen in gemeinsamen Containern zu
sammeln und den Abfall danach mechanisch zu trennen. Die Anlage kann das
problemlos erledigen. Wie bereits gesagt,
wird es in der Bundeshauptstadt Wien bereits seit zwei Jahren so gehandhabt und es
konnte dadurch eine Steigerung von 10 %
bei der der Sammelquote erzielt werden.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von SPÖ,
4 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
16.11.2021 (Seite 932) wird angenommen.
15.

GfGR/262/2019
Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG), Abschaffung der Pfefferspraypistolen und Anschaffung
von Bodycams

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2021:

GR-Sitzung 17.11.2021

Vorliegender Bericht der Geschäftsstelle für
Gemeinderat und Stadtsenat - samt Stellungnahmen der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, der Mag.-Abt. II, Allgemeine
Bezirks- und Gemeindeverwaltung, sowie
der Zentralpersonalvertretung I (ZPV I) wird zur Kenntnis genommen.
Die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
wird ersucht, nach Beschlussfassung im
Gemeinderat den vorliegenden Formulierungsvorschlag für den neuen Absatz 4 des
§ 38 d Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) an den Landesgesetzgeber
heranzutragen.
GR Buchacher: Eingangs möchte ich festhalten, die Arbeit der KollegInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) ist unverzichtbar. Deren Job ist wie auch jener der
Exekutive alles andere als leicht, besonders
in Zeiten wie diesen.
Mir ist enorm wichtig, dass die städtischen
Bediensteten der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) einen optimalen Schutz bei
ihrer Arbeit vorfinden. Deshalb habe ich den
Antrag gestellt, dass die MitarbeiterInnen
Bodycams erhalten. Diese dienen dem Eigenschutz, garantieren aber auch einen verantwortungsvollen Umgang gegenüber den
BürgerInnen.
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), die ÖBB-Personenverkehr AG und auch die Exekutive nutzen diese Kameras bereits. Ich weiß, es ist
ein irrsinnig aufwendiges Unterfangen, denn
es geht auch darum, den Datenschutz zu
berücksichtigen, aber man muss das Rad
nicht neu erfinden. Wir können uns mit Fragen z. B. an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) wenden.
Dort habe ich gegen Ende meiner Tätigkeit
eine rechtlich sichere Betriebsvereinbarung
ausgearbeitet. Vielleicht kann man sich
diese einmal anschauen, wenn die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG) die Bodycams
erhält.
Was das Tragen der sogenannten Pfefferspraypistolen angeht, bleibe ich kritisch. Die
Historie ist eine andere, als oftmals erzählt
wird. Tatsache ist: Jene, die bereits länger
diesem Gremium angehören, wissen, dem
Gemeinderat wurde damals berichtet, die
Pfefferspraypistolen dienen der Abwehr von