Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.41
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scharfen Hunden. Der ehemalige Chef der
MÜG, Rizzoli, hat genau beschrieben, wie
diese Pistolen in einem Koffer sicher im
Fahrzeug verwahrt werden.
Inzwischen wissen wir, die Pistolen werden
am Leibe getragen. So entsteht ein Bild,
das Vergleiche mit der Exekutive in den
Raum stellt. Hierbei handelt es sich um eine
sehr gefährliche Sache. Situationen, in denen es um die Existenz einer/s einzelnen
Bediensteten geht, könnten auftreten. Warum spreche ich dieses Problem an?
Wir alle haben mitbekommen, was bei der
"Fesselungsgeschichte" am Hauptbahnhof
Innsbruck geschehen ist. Dort sind zwei MitarbeiterInnen der MÜG in Schwierigkeiten
geraten. Leider sind auch bei uns ZeitgenossInnen in der Öffentlichkeit unterwegs,
die gegenüber der MÜG und der Polizei
nicht sehr zimperlich auftreten. Ich möchte
mir gar nicht ausmalen, was passieren
könnte. Es kann sehr gefährlich für die MitarbeiterInnen der MÜG werden, auch aus
rechtlicher Perspektive.
Aus diesen Gründen bin ich dezidiert dagegen, dass diese Pistolen am Körper getragen werden. Das Mitführen von Dienstwaffen soll der Exekutive vorbehalten bleiben
und nicht den städtischen Bediensteten.
(Beifall)
Bgm.-Stellv. Lassenberger übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Grundsätzlich
freue ich mich über den Antrag, vor allem in
Bezug auf die Bodycams. Jedem hier ist bewusst, die Polizei nutzt schon seit geraumer
Zeit diese technischen Hilfsmittel.
Leider sind nicht alle Dienststellen mit den
Kameras ausgestattet, aber jene, die Bodycams haben, nutzen sie täglich und sind
froh darüber. Sie dienen nicht nur dem
Schutz der Beamten, sondern auch des Gegenübers, weil die Amtshandlungen dokumentiert werden. Ich glaube, Bodycams
sind zeitgerecht und nützlich, um teils unschöne Geschehnisse, die tagtäglich vorkommen, festzuhalten.
GR-Sitzung 17.11.2021
Die Pfefferspraypistolen sind heute nicht
Teil des Antrages, aber ich muss kurz darauf eingehen. Das Tragen der Pfefferspraypistole durch MitarbeiterInnen der MÜG
sehe ich nicht kritisch. Jeder Staatsbürger
darf ab einem gewissen Alter Pfeffersprays
mit sich führen. Die Anwendung ist ebenfalls klar geregelt, nämlich im Sinne der Notwehr.
Was jedem Menschen in Österreich zusteht,
sollte auch einem Mitarbeiter der MÜG zustehen. Sie werden im Umgang mit Pfeffersprays geschult. Auch wir von der Polizei
üben regelmäßig die Verwendung von Pfeffersprays. Wir lernen, wie man den Pfefferspray verwahrt, wie man ihn positionieren
und ziehen muss und wie er effektiv eingesetzt werden kann.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, aus
meiner Sicht ist die Pfefferspraypistole das
bessere Mittel im Vergleich zum Pfefferspray, weil sie präziser eingesetzt werden
kann.
Bei einem normalen Pfefferspray, den die
MÜG auch haben dürfte, besteht die Gefahr, dass man durch äußere Einflüsse in
die Verlegenheit kommt, sich selbst außer
Gefecht zu setzen. Den Mitarbeitern der
MÜG den Pfefferspray abzunehmen, um sie
hilflos vor einem aggressiven Gegenüber
stehen zu lassen, kann nicht unser Ziel
sein.
Sie tragen eine Uniform. Jeder, der einem
Kollegen oder einer Kollegin der MÜG gegenübersteht, weiß, es handelt sich um
einen Amtsträger. Meines Erachtens nach
müssen sie sogar einen Pfefferspray tragen.
Sie müssen sich verteidigen können und die
Kollegen wissen genau, der Einsatz dieses
Mittels darf nur der Verteidigung dienen.
Dass Situationen, wie jene am Hauptbahnhof Innsbruck vorkommen, hat nichts damit
zu tun, dass unsere Mitarbeiter Ausrüstung
bei sich tragen, sondern es hängt stets vom
Individuum ab, ob sie eingesetzt wird. Ich
habe tagtäglich Handschellen bei mir, doch
ich lege sie nicht jedem an! Natürlich muss
eine gesetzliche Grundlage gegeben sein.
In Bezug auf die Fesselung am Hauptbahnhof Innsbruck hat sich herausgestellt, die
gesetzliche Grundlage war nicht vorhanden.
Das muss aber in jedem Fall einzeln beur-