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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.56

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- 949 -

nötigen sie auch. Mir ist klar, Debatten bezüglich der Kompetenzen und Rechte dieser Organe müssen ernsthaft und sensibel
geführt werden. Es geht bei diesen Themen
auch darum, dass die Polizei in Grund- und
Freiheitsrechte eingreifen kann. So etwas
muss diskutiert werden.
Ich bitte alle MandatarInnen, zu bedenken,
dass sich PolizistInnen und MitarbeiterInnen
der MÜG oft in Extremsituationen befinden.
Sie müssen binnen kürzester Zeit Entscheidungen treffen. Das ist schwierig und ich
wünsche niemandem, in solche Situationen
zu geraten.
Vielleicht kommt man im Nachhinein drauf,
dass nicht die beste Entscheidung getroffen
wurde, doch innerhalb von Sekunden die
richtige Wahl treffen zu müssen, ist wirklich
schwierig! Bitte habt etwas Verständnis für
die Menschen in solchen Situationen. Weiters bitte ich, in den jeweiligen Ausbildungen dafür zu sorgen, dass die Polizei und
die MÜG stets auf dem neuesten Stand
sind.
Beide Organe sind in einem ständigen Wandel. Das wissen wir alle. Ich erinnere mich
noch gut an die Zeit, als es noch die Gendarmerie und die Polizei gab. Inzwischen
wurden diese Einheiten zusammengeführt.
Die Exekutive gründet laufend neue Einheiten, um auf neue Probleme reagieren zu
können. Die jüngste dieser Einheiten ist die
Schnelle Interventionsgruppe.
Wir haben und brauchen einen ständigen
Wandel. Die Diskussionen rund um die
Frage, wie wir die Kompetenzen und auch
die Hilfsmittel für MÜG und Polizei verändern sollten, müssen grundlegend geführt
werden.
Ich persönlich finde, man sollte in diesen
Gesprächen möglichst emotionslos bleiben
und auf sachlicher Ebene argumentieren.
Es gilt herauszufinden, was wirklich benötigt
wird und welche Schritte rechtsstaatlich fundiert sind. Daher freue ich mich über den
heute zu treffenden Beschluss, denn ich
glaube, die Bodycams unterstützen und
schützen die MÜG und helfen dabei, alles
zu dokumentieren.
Ich kann mich dem Anliegen des Antrages
aus vollem Herzen anschließen und bitte
darum, die wertvolle Arbeit dieser Männer

GR-Sitzung 17.11.2021

und Frauen zu sehen. Sie sind oft in extremen Situationen und müssen innerhalb weniger Sekunden urteilen. Das ist nicht einfach.
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
27.10.2021 (Seite 933) wird angenommen.
16.

IV 6738/2020
Sondervermögen der ehemaligen
KUF, Zweckwidmung und weitere
Vorgangsweise

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2021:
Die gemäß Gemeinderatsbeschluss vom
16.07.2020, Zahl wie oben, aufgelösten
Veranlagungen der ehemaligen KUF werden der betrieblichen Gesundheitsförderung
zweckgewidmet.
Dies erfolgt in der mit dem Hauptausschuss
der Zentralpersonalvertretung abgestimmten Form (Schreiben vom 03.05.2021), dass
der bereits gebildeten Rücklage aus dem
Gesamterlös (laut Beschlüssen vom
27.05.2021, IV 4102/2021 sowie
IV 4070/2021; per 31.12.2020
€ 1.288.201,63) die vereinbarten Zinsen in
Höhe von € 71.798,37 (entspricht ca. 0,5 %
per anno über 20 Jahre) zugebucht werden.
Damit beträgt die Rücklage insgesamt
€ 1.360.000,-- (= € 68.000,-- mal 20 Jahre).
Das vorliegende Nachtragskreditansuchen
zur Zuführung der Zinsen an die zweckgebundene Haushaltsrücklage wird genehmigt
(Bedeckung durch Haushaltsstelle 1/099000- 590300).
Aus der Rücklage wird über 20 Jahre ein
jährlicher Betrag von bis zu € 68.000,-- für
die betriebliche Gesundheitsförderung zur
Verfügung gestellt. Minderabrufe verbleiben
in der Rücklage.
Die Abstimmung der konkreten Maßnahmen
und der damit verbundenen budgetären
Vorsorge erfolgt jährlich (und zeitgerecht im
Rahmen des Budgetierungsprozesses für
das Folgejahr) zwischen der Mag.-Abt. I,
Personalwesen, und dem Hauptausschuss
für Belange der Zentralpersonalvertretung I
und II.