Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.72
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mit einem klaren öffentlichen Mehrwert im
Sinne von Wohnungen, Infrastruktur oder
Grünflächen realisiert werden.
GR Onay: Die Alternative Liste wird im Gegensatz zur SPÖ weiter gegen Spekulationsobjekte stimmen. Vor allem, wenn sich
die Stadt Innsbruck wieder einmal über den
Tisch ziehen lässt, müsste ich jetzt sagen.
Das mache ich aber nicht. Ich sage, wenn
die Stadt Innsbruck schlecht verhandelt, wie
schon bei anderen Projekten, bei denen es
um Spekulationsobjekte gegangen ist. Da
sind wir konsequent und stimmen nicht mit.
GR Mag. Fritz: Nur der Ordnung halber,
nicht jeder frei finanzierte Wohnbau ist Spekulation!
GR Onay: Ich möchte GR Mag. Fritz daran
erinnern, wie es in der Heiliggeiststraße
war. Damals hatten wir dieselbe Situation.
Es hatte ebenfalls geheißen, dass nicht alles was frei finanziert ist, Spekulation ist.
Gestern war in der Zeitung zu lesen, dass
dort € 14.000,-- pro Quadratmeter verlangt
werden.
Damals haben alle genau mit der gleichen
Argumentation diesem Antrag zugestimmt,
die GRÜNEN, die SPÖ etc.! Da war ich der
einzige, der dagegen war. Herausgestellt
hat sich, wir haben wieder ein Stück mehr
Spekulation und Leerstand in dieser Stadt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, 1 Stimme; gegen ALI,
1 Stimme):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.11.2021 (Seite 964) wird angenommen.
29.
MagIbk/38077/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B47, Höttinger Au, Bereich Kranebitter Allee 14 und 16
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. 100/r und Nr. HA-B22),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 17.11.2021
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.11.2021:
Der Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B47,
Höttinger Au, Bereich Kranebitter Allee 14
und 16 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 100/r und Nr. HA-B22), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016 wird beschlossen.
30.
MagIbk/39139/SP-FW-WI/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F33, Wilten, Bereich
Karmelitergasse 9 - 13 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 10/g), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.11.2021:
Der Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. WI-F33, Wilten, Bereich Karmelitergasse 9 - 13 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 10/g), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.