Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.73
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31.
MagIbk/39132/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B35, Pradl, Bereich Pradler
Straße 48 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PR-B6), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.11.2021:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PRB35, Pradl, Bereich Pradler Straße 48 (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. PRB6), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016 wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
nur rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
32.
MagIbk/37686/SP-BB-HA/1
Bebauungsplan Nr. HA-B45, Höttinger Au, Bereich Dr.-StumpfStraße 115 und Uferstraße 102 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. HA-B7/1 und Nr. HA-B7/4), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. HA-B45 eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt
im Original bei.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, ausführlich behandelt
und im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte beraten. Dabei
wurde festgestellt, dass die eingebrachte
GR-Sitzung 17.11.2021
Stellungnahme keine neuen Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer Planänderung führen würden.
Deshalb wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. HA-B45 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.11.2021:
Der Bebauungselan Nr. HA-B45, Höttinger
Au, Bereich Dr.-Stumpf-Straße 115 und
Uferstraße 102 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA-B7/1 und Nr. HA-B7/4),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
33.
MagIbk/36076/SP-OE-Ö25Ä/1
Örtliches Raumordnungskonzept
Nr. AL-OE2.8, KG Arzl, Bereich
"Arzl-Ost", nördlich Rumer
Straße, östlich Lehmweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL-Ö2.8 eingelangt.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei. Es sind dabei keine neuen Aspekte vorgebracht worden, die eine Abänderung des aufgelegenen Entwurfes bedingen würden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte hat die Thematik bereits
beim Auflagebeschluss der Planänderung
intensiv diskutiert und dazu beschlossen,
dass gleichzeitig mit der Rücknahme des
BE-Gebietes Arzl-Ost aus der Verordnung
des ÖROKO 2.0 eine Definition der Siedlungserweiterung als längerfristig mögliches
Zielgebiet erfolgen soll. Die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und In-